RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0082983 Entscheidungsdatum05.08.2025 Geschäftszahl5Ob1/91; 3Ob113/91; 5Ob5/95; 5Ob152/98h; 5Ob318/99x; 5Ob52/01k; 5Ob147/01f; 5Ob230/01m; 5Ob129/07t; 5Ob109/09d; 5Ob18/14d; 5Ob61/16f; 5Ob137/17h; 5Ob66/24b; 5Ob79/25s NormWEG 1975 §1 Abs3 WEG 1975 §24 WEG 1975 §26 WEG idF 3.WÄG §1 Abs4WEG in der Fassung 3.WÄG §1 Abs4 WEG 2002 §2 Abs2 RechtssatzVerstöße gegen § 1 Abs 3 WEG (1948 = 1975) (hier bezüglich Hausbesorgerwohnung) und darauf aufbauende bücherliche Eintragungen sind mit Nichtigkeit bedroht.Verstöße gegen Paragraph eins, Absatz 3, WEG (1948 = 1975) (hier bezüglich Hausbesorgerwohnung) und darauf aufbauende bücherliche Eintragungen sind mit Nichtigkeit bedroht. EntscheidungstexteTE OGH 1991-06-25 5 Ob 1/91 Veröff: WoBl 1992,22 (Call) TE OGH 1991-10-23 3 Ob 113/91 TE OGH 1995-01-13 5 Ob 5/95 Beisatz: Nach dem 3.WÄG: § 1 Abs 4 WEG. Das gilt zumindest dann, wenn die Begründung von Wohnungseigentum geradezu (etwa rechtlich) unmöglich ist, was auf Teile der Liegenschaft zutrifft, die notwendigerweise der allgemeinen Benützung dienen. (T1)Beisatz: Nach dem 3.WÄG: Paragraph eins, Absatz 4, WEG. Das gilt zumindest dann, wenn die Begründung von Wohnungseigentum geradezu (etwa rechtlich) unmöglich ist, was auf Teile der Liegenschaft zutrifft, die notwendigerweise der allgemeinen Benützung dienen. (T1) TE OGH 1998-06-09 5 Ob 152/98h Auch; Beisatz: Die Vermietung der als Hausbesorgerwohnung vorgesehenen Wohnung, an der Wohnungseigentum nicht gültig begründet werden kann, an die Miteigentümer, ist rechtlich unwirksam. (T2) TE OGH 1999-12-07 5 Ob 318/99x Auch; Beisatz: Die Bereinigung hat durch eine der wahren Rechtslage entsprechende Neufestsetzung der Nutzwerte zu erfolgen. (T3); Beisatz: Hier: Während des zweiten Rechtsganges vorgenommener Verkauf der nach dem Grundbuchsstand auf die Hausbesorgerwohnung entfallenden Miteigentumsanteile an die Hausbesorgerin und deren Ehegatten. (T4) TE OGH 2001-03-13 5 Ob 52/01k Vgl auch; Beisatz: Die Nichtigkeit des Wohnungseigentums und der darauf beruhenden Grundbuchseintragungen, wird in einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 1 WEG nur erläuternd bemerkt, aber nicht ausgesprochen. (T5)Vgl auch; Beisatz: Die Nichtigkeit des Wohnungseigentums und der darauf beruhenden Grundbuchseintragungen, wird in einem Verfahren nach Paragraph 26, Absatz eins, Ziffer eins, WEG nur erläuternd bemerkt, aber nicht ausgesprochen. (T5) TE OGH 2001-06-26 5 Ob 147/01f Auch; Beisatz: Hier: Substandardwohnung gemäß § 1 Abs 3 WEG idF
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.