Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

11Os51/91

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum24.09.1991 Geschäftszahl11Os51/91; 12Os149/00 (12Os150/00) NormStGB §239;

RechtssatzDas fälschungsspezifische Präparieren von Banknotenpapier durch Bleichen von Eindollarnoten (um die Fälschung von Banknoten zu Einhundert-US-Dollar zu ermöglichen), erfüllt sämtliche objektiven und subjektiven Voraussetzungen des Vergehens der Vorbereitung einer Geldfälschung, Wertpapierfälschung oder Wertzeichenfälschung nach dem § 239 StGB, mag auch der anschließende Versuch einer derartigen Geldfälschung (§ 232 Abs 1 StGB) absolut untauglich gewesen sein.Das fälschungsspezifische Präparieren von Banknotenpapier durch Bleichen von Eindollarnoten (um die Fälschung von Banknoten zu Einhundert-US-Dollar zu ermöglichen), erfüllt sämtliche objektiven und subjektiven Voraussetzungen des Vergehens der Vorbereitung einer Geldfälschung, Wertpapierfälschung oder Wertzeichenfälschung nach dem Paragraph 239, StGB, mag auch der anschließende Versuch einer derartigen Geldfälschung (Paragraph 232, Absatz eins, StGB) absolut untauglich gewesen sein.

EntscheidungstexteTE OGH 1991/09/24 11 Os 51/91 TE OGH 2001/01/18 12 Os 149/00 Vgl auch RechtssatznummerRS0095677

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.