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OGH Rechtssatz RS0012899 (1Ob627/91)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0012899 Entscheidungsdatum15.01.1992 Geschäftszahl1Ob627/91; 4Ob235/06x; 2Ob87/20p NormABGB §783 RechtssatzDer im seinem Pflichtteilsanspruch verkürzte Miterbe hat auch dann Anspruch auf Kürzung der Legate entsprechend seinem Erbanteil, wenn er die unbedingte Erbserklärung abgegeben hat.

EntscheidungstexteTE OGH 1992-01-15 1 Ob 627/91 Veröff: SZ 65/7 = NZ 1992,271 TE OGH 2007-02-13 4 Ob 235/06x Beisatz: Damit geht § 783 ABGB über die Legatsreduktion nach § 692 ABGB hinaus, die nur bei einem unzureichendem Nachlass oder nach der Einantwortung, bei bedingter Erbantrittserklärung anwendbar ist. (T1)Beisatz: Damit geht Paragraph 783, ABGB über die Legatsreduktion nach Paragraph 692, ABGB hinaus, die nur bei einem unzureichendem Nachlass oder nach der Einantwortung, bei bedingter Erbantrittserklärung anwendbar ist. (T1) TE OGH 2021-06-24 2 Ob 87/20p European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1992:RS0012899

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