Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

5Ob51/91

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum18.02.1992 Geschäftszahl5Ob51/91 NormMRG §37 Abs3 Z6;

WEG §26 Abs2;

WEG §27;

ZPO §97;

RechtssatzDie in § 26 Abs 2 Z 7 WEG vorgesehene vereinfachte Zustellungsmöglichkeit ist etwas anderes als die in § 37 Abs 3 Z 6 MRG vorgesehene Möglichkeit, für namentlich bestimmte Parteien, deren Interessen nicht offenbar widerstreiten, von Amts wegen einen gemeinsamen Zustellbevollmächtigten unter sinngemäßer Anwendung des § 97 ZPO zu bestellen.Die in Paragraph 26, Absatz 2, Ziffer 7, WEG vorgesehene vereinfachte Zustellungsmöglichkeit ist etwas anderes als die in Paragraph 37, Absatz 3, Ziffer 6, MRG vorgesehene Möglichkeit, für namentlich bestimmte Parteien, deren Interessen nicht offenbar widerstreiten, von Amts wegen einen gemeinsamen Zustellbevollmächtigten unter sinngemäßer Anwendung des Paragraph 97, ZPO zu bestellen.

EntscheidungstexteTE OGH 1992/02/18 5 Ob 51/91 RechtssatznummerRS0036284

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.