OGH Rechtssatz RS0011324 (7Ob508/92)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0011324 Entscheidungsdatum20.02.1992 Geschäftszahl7Ob508/92 NormABGB §449; ABGB §914 IIIh; GBG §14 Abs2ABGB §449; ABGB §914 römisch drei h; GBG §14 Abs2 RechtssatzErfolgte die Pfandbestellung zwar in Form einer Höchstbetragshypothek, diente diese jedoch der Sicherstellung eines sogenannten Einmalkredites, ist daraus zu schließen, daß die Absicht der Pareteien nur auf die Begründung einer Haftung der Klägerin für jene Nebenverbindlichkeiten gerichtet war, die bis zur gänzlichen Tilgung des eingeräumten Kredites entstanden sind oder im Zuge der Tilgung entstehen. Nur in diesem Sinn konnte redlicher Erklärungsempfänger die strittige Klausel verstehen.
EntscheidungstexteTE OGH 1992-02-20 7 Ob 508/92 ÖBA 1992,745 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1992:RS0011324