RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum26.02.1992 Geschäftszahl9ObS3/92; 8ObS20/94; 8ObS13/95; 8ObS25/95; 8ObS127/97b; 8ObS374/97a NormIESG §7 Abs1; RechtssatzGegen die Bindung von Verwaltungsbehörden an die Entscheidungen von Gerichten, aber auch an das Anerkenntnis des Masseverwalters betreffend zivilrechtliche Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. EntscheidungstexteTE OGH 1992/02/26 9 ObS 3/92 TE OGH 1994/10/27 8 ObS 20/94 Vgl aber; Beisatz: Antrag an den VfGH, den ersten Satz des § 7 Abs 1 IESG, BGBl 1977/324, in der Stammfassung als verfassungswidrig aufzuheben. (T1) Vgl aber; Beisatz: Antrag an den VfGH, den ersten Satz des Paragraph 7, Absatz eins, IESG, BGBl 1977/324, in der Stammfassung als verfassungswidrig aufzuheben. (T1) TE OGH 1995/03/16 8 ObS 13/95 Vgl aber; Beisatz: Neuerlicher Antrag an der VfGH, den ersten Satz des § 7 Abs 1 IESG, BGBl 1977/324, in der Stammfassung als verfassungswidrig aufzuheben. (T2) Vgl aber; Beisatz: Neuerlicher Antrag an der VfGH, den ersten Satz des Paragraph 7, Absatz eins, IESG, BGBl 1977/324, in der Stammfassung als verfassungswidrig aufzuheben. (T2) TE OGH 1995/07/13 8 ObS 25/95 Vgl aber; Beisatz: Antrag an den VfGH auszusprechen, daß der zweite Satz des § 7 Abs 1 IESG in der Stammfassung verfassungswidrig war. (T3) Vgl aber; Beisatz: Antrag an den VfGH auszusprechen, daß der zweite Satz des Paragraph 7, Absatz eins, IESG in der Stammfassung verfassungswidrig war. (T3) TE OGH 1998/02/26 8 ObS 127/97b Vgl aber; Beisatz: Abgewiesen mit Erkenntnis des VfGH mit Erkenntnis vom 15.Oktober 1997, G 1344/95, G 108/96 und G 109/
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