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Europaius

1Ob504/92

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum18.03.1992 Geschäftszahl1Ob504/92 NormABGB §928;

ABGB §1419;

RechtssatzAuch exekutive Pfandrechte, die nach dem Zeitpunkt der körperlichen Übergabe, jedoch vor Einverleibung des Eigentumsrechtes des Käufers gegen den Verkäufer begründet wurden, sind von ihm zu vertreten. Solcherart zufolge Verzögerung der Verbücherung des Kaufvertrages begründete Zwangspfandrechte sind keine den Käufer betreffende "widrige Folge" im Sinne des § 1419 ABGB.Auch exekutive Pfandrechte, die nach dem Zeitpunkt der körperlichen Übergabe, jedoch vor Einverleibung des Eigentumsrechtes des Käufers gegen den Verkäufer begründet wurden, sind von ihm zu vertreten. Solcherart zufolge Verzögerung der Verbücherung des Kaufvertrages begründete Zwangspfandrechte sind keine den Käufer betreffende "widrige Folge" im Sinne des Paragraph 1419, ABGB.

EntscheidungstexteTE OGH 1992/03/18 1 Ob 504/92 Veröff: EvBl 1992/165 S 698 = JBl 1992,646 = ImmZ 1993,126 = RdW 1993,178 RechtssatznummerRS0018530

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.