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Europaius

4Ob526/92

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum26.05.1992 Geschäftszahl4Ob526/92 NormZPO §545 Abs1;

RechtssatzIst der in der Berufung gestellte "Unterbrechungsantrag" nur als Hinweis auf den - gemäß § 545 Abs 1 ZPO richtigerweise - in der Wiederaufnahmsklage erhobenen Antrag auf Unterbrechung des Berufungsverfahrens aufzufassen, steht ein solcher Hinweis aber der Sachentscheidung über eine Berufung nicht entgegen.Ist der in der Berufung gestellte "Unterbrechungsantrag" nur als Hinweis auf den - gemäß Paragraph 545, Absatz eins, ZPO richtigerweise - in der Wiederaufnahmsklage erhobenen Antrag auf Unterbrechung des Berufungsverfahrens aufzufassen, steht ein solcher Hinweis aber der Sachentscheidung über eine Berufung nicht entgegen.

EntscheidungstexteTE OGH 1992/05/26 4 Ob 526/92 RechtssatznummerRS0044654

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