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3Ob543/92 (3Ob1548/92)

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum27.05.1992 Geschäftszahl3Ob543/92 (3Ob1548/92) NormABGB §195;

RechtssatzAls Maßstab für die aus § 195 ABGB ableitbare Ablehnung einer Sachwalterschaftsübernahme wegen Auslastung oder Überlastung mit anderen übernommenen Sachwalterschaften ist für hauptberuflich oder nebenberuflich oder ehrenamtlich im Rahmen eines Sachwaltervereins tätige Personen die am Gesetzesauftrag und Gesetzeszweck der Vereinssachwaltergesetzes und Patientenanwaltsgesetzes (VSPAG BGBl 1990/156) zu messende zumutbare Belastung und Belastbarkeit dieser Personen mit mehreren Sachwalterschaften zu nehmen.Als Maßstab für die aus Paragraph 195, ABGB ableitbare Ablehnung einer Sachwalterschaftsübernahme wegen Auslastung oder Überlastung mit anderen übernommenen Sachwalterschaften ist für hauptberuflich oder nebenberuflich oder ehrenamtlich im Rahmen eines Sachwaltervereins tätige Personen die am Gesetzesauftrag und Gesetzeszweck der Vereinssachwaltergesetzes und Patientenanwaltsgesetzes (VSPAG BGBl 1990/156) zu messende zumutbare Belastung und Belastbarkeit dieser Personen mit mehreren Sachwalterschaften zu nehmen.

EntscheidungstexteTE OGH 1992/05/27 3 Ob 543/92 Veröff: RZ 1994/15 S 42 RechtssatznummerRS0048938

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