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Europaius

7Ob554/92

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum25.06.1992 Geschäftszahl7Ob554/92; 1Ob611/92 NormABGB §1496;

Rechtssatz§ 1496 ABGB bezieht sich nicht auf Fälle, in denen einzelne Rechtschutzgesuche beim zuständigen und voll funktionsfähigen Gericht nicht eingebracht werden können, weil der (Landesgesetzgeber) Gesetzgeber für sie eine andere Behörde bzw ein anderes Verfahren bestimmt hat. (hier: § 70 oö JagdG 1964).Paragraph 1496, ABGB bezieht sich nicht auf Fälle, in denen einzelne Rechtschutzgesuche beim zuständigen und voll funktionsfähigen Gericht nicht eingebracht werden können, weil der (Landesgesetzgeber) Gesetzgeber für sie eine andere Behörde bzw ein anderes Verfahren bestimmt hat. (hier: Paragraph 70, oö JagdG 1964).

EntscheidungstexteTE OGH 1992/06/25 7 Ob 554/92 TE OGH 1992/10/22 1 Ob 611/92 Vgl auch RechtssatznummerRS0034447

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