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Europaius

14Os86/92

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum04.08.1992 Geschäftszahl14Os86/92 NormStGB §320 Abs1;

RechtssatzEine förmliche (oder auch nur konkludente) Anerkennung der Konfliktparteien als Kriegführende ist für eine Neutralitätsgefährdung nach § 320 StGB nicht erforderlich.Eine förmliche (oder auch nur konkludente) Anerkennung der Konfliktparteien als Kriegführende ist für eine Neutralitätsgefährdung nach Paragraph 320, StGB nicht erforderlich.

EntscheidungstexteTE OGH 1992/08/04 14 Os 86/92 Veröff: EvBl 1993/21 S 93 RechtssatznummerRS0096423

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.