14Os86/92
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum04.08.1992 Geschäftszahl14Os86/92 NormStGB §320 Abs1;
RechtssatzEine förmliche (oder auch nur konkludente) Anerkennung der Konfliktparteien als Kriegführende ist für eine Neutralitätsgefährdung nach § 320 StGB nicht erforderlich.Eine förmliche (oder auch nur konkludente) Anerkennung der Konfliktparteien als Kriegführende ist für eine Neutralitätsgefährdung nach Paragraph 320, StGB nicht erforderlich.
EntscheidungstexteTE OGH 1992/08/04 14 Os 86/92 Veröff: EvBl 1993/21 S 93 RechtssatznummerRS0096423