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Europaius

12Os94/92 (12Os95/92)

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum22.10.1992 Geschäftszahl12Os94/92 (12Os95/92) NormStGB §195 Abs1;

RechtssatzDas im § 195 Abs 1 StGB vorausgesetzte Schutzverhältnis endet erst, sobald sich die minderjährige Person von ihren Erziehungsberechtigten vollständig gelöst hat.Das im Paragraph 195, Absatz eins, StGB vorausgesetzte Schutzverhältnis endet erst, sobald sich die minderjährige Person von ihren Erziehungsberechtigten vollständig gelöst hat.

EntscheidungstexteTE OGH 1992/10/22 12 Os 94/92 RechtssatznummerRS0095066

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.