7Ob621/92
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum12.11.1992 Geschäftszahl7Ob621/92 NormGmbHG §48;
RechtssatzDie in § 48 GmbHG erwähnte Minderheit ist in Prozessen betreffend Anspruch der dort genannten Art Partei, macht aber Anspruch der Gesellschaft (auch gegen Liquidatoren) geltend, solange die Parteistellung der Minderheit strittig ist, muß ihr bis zur Klärung dieser Vorfrage eine solche Stellung und damit auch ein Rechtsmittelrecht zuerkannt werden.Die in Paragraph 48, GmbHG erwähnte Minderheit ist in Prozessen betreffend Anspruch der dort genannten Art Partei, macht aber Anspruch der Gesellschaft (auch gegen Liquidatoren) geltend, solange die Parteistellung der Minderheit strittig ist, muß ihr bis zur Klärung dieser Vorfrage eine solche Stellung und damit auch ein Rechtsmittelrecht zuerkannt werden.
EntscheidungstexteTE OGH 1992/11/12 7 Ob 621/92 Veröff: EvBl 1993/80 S 345 = ecolex 1993,248 = WBl 1993,126 RechtssatznummerRS0060395