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Europaius

7Ob621/92

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum12.11.1992 Geschäftszahl7Ob621/92 NormGmbHG §48;

RechtssatzFür die Klage gemäß § 48 Abs 1 GmbHG ist die Bestellung von Notgeschäftsführern oder Kuratoren für die Gesellschaft im Gesetz nicht vorgesehen, weil diese Klage nicht von der Gesellschaft, sondern nur von der Minderheit der Gesellschafter erhoben werden kann.Für die Klage gemäß Paragraph 48, Absatz eins, GmbHG ist die Bestellung von Notgeschäftsführern oder Kuratoren für die Gesellschaft im Gesetz nicht vorgesehen, weil diese Klage nicht von der Gesellschaft, sondern nur von der Minderheit der Gesellschafter erhoben werden kann.

EntscheidungstexteTE OGH 1992/11/12 7 Ob 621/92 Veröff: ecolex 1993,248 = WBl 1993,126 RechtssatznummerRS0060400

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