OGH Rechtssatz RS0020196 (7Ob625/92)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0020196 Entscheidungsdatum26.11.1992 Geschäftszahl7Ob625/92; 2Ob201/99v; 5Ob131/19d NormABGB §1072; ABGB §1073; ABGB §1078 RechtssatzBei einem bücherlich einverleibten Verkaufsrecht hinsichtlich eines einzelnen Grundstückes einer aus mehreren Grundstücken bestehenden Liegenschaft ist auch im Falle des Verkaufes der gesamten Liegenschaft der Weiterbestand des Vorkaufsrechtes grundsätzlich möglich; die Veräußerung der Gesamtliegenschaft wäre dann nur wie eine "andere Veräußerungsart" im Sinne des § 1078 ABGB zu behandeln, die auf den Fortbestand eines Vorkaufsrechtes keinen Einfluss hat.Bei einem bücherlich einverleibten Verkaufsrecht hinsichtlich eines einzelnen Grundstückes einer aus mehreren Grundstücken bestehenden Liegenschaft ist auch im Falle des Verkaufes der gesamten Liegenschaft der Weiterbestand des Vorkaufsrechtes grundsätzlich möglich; die Veräußerung der Gesamtliegenschaft wäre dann nur wie eine "andere Veräußerungsart" im Sinne des Paragraph 1078, ABGB zu behandeln, die auf den Fortbestand eines Vorkaufsrechtes keinen Einfluss hat.
EntscheidungstexteTE OGH 1992-11-26 7 Ob 625/92 Veröff: EvBl 1993/78 S 344 TE OGH 1999-09-02 2 Ob 201/99v Auch TE OGH 2019-11-27 5 Ob 131/19d Veröff: SZ 2019/109 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1992:RS0020196