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{'item': '5Ob127/92; 5Ob63/93; 5Ob28/94; 9Ob1528/95; 5Ob182/98w; 5Ob42/99h; 5Ob87/06i; 5Ob156/07p; 6Ob65/10t; 5Ob113/13y; 3Ob94/15t; 6Ob114/15f; 5Ob28

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0060181 Entscheidungsdatum02.04.2024 Geschäftszahl5Ob127/92; 5Ob63/93; 5Ob28/94; 9Ob1528/95; 5Ob182/98w; 5Ob42/99h; 5Ob87/06i; 5Ob156/07p; 6Ob65/10t; 5Ob113/13y; 3Ob94/15t; 6Ob114/15f; 5Ob28/19g; 5Ob131/19d; 4Ob63/20y; 5Ob211/23z NormGBG §3 GBG §12 Abs2 GBG §19 LiegTeilG §3 Abs2 RechtssatzSowohl das Bestandrecht als auch das Vorkaufsrecht können nur auf dem ganzen Grundbuchskörper (und nicht nur auf demjenigen Teil, auf den sich die Ausübung dieser Rechte bezieht) einverleibt werden (§ 3 GBG); eine abweichende Regelung vom Grundsatz des § 3 GBG kann weder aus § 3 Abs 2 LiegTeilG noch aus § 12 Abs 2 GBG gewonnen werden.Sowohl das Bestandrecht als auch das Vorkaufsrecht können nur auf dem ganzen Grundbuchskörper (und nicht nur auf demjenigen Teil, auf den sich die Ausübung dieser Rechte bezieht) einverleibt werden (Paragraph 3, GBG); eine abweichende Regelung vom Grundsatz des Paragraph 3, GBG kann weder aus Paragraph 3, Absatz 2, LiegTeilG noch aus Paragraph 12, Absatz 2, GBG gewonnen werden. EntscheidungstexteTE OGH 1992-12-15 5 Ob 127/92 Veröff: EvBl 1993/73 S 316 TE OGH 1993-11-23 5 Ob 63/93 Beisatz: Hier: Wiederkaufsrecht (T1) Veröff: SZ 66/150 = EvBl 1994/87 S 428 TE OGH 1994-05-17 5 Ob 28/94 Veröff: SZ 67/89 TE OGH 1995-06-28 9 Ob 1528/95 Vgl; nur: Sowohl das Bestandrecht als auch das Vorkaufsrecht können nur auf dem ganzen Grundbuchskörper (und nicht nur auf demjenigen Teil, auf den sich die Ausübung dieser Rechte bezieht) einverleibt werden (§ 3 GBG). (T2)Vgl; nur: Sowohl das Bestandrecht als auch das Vorkaufsrecht können nur auf dem ganzen Grundbuchskörper (und nicht nur auf demjenigen Teil, auf den sich die Ausübung dieser Rechte bezieht) einverleibt werden (Paragraph 3, GBG). (T2) Beisatz: Hier: Dienstbarkeiten (T3) TE OGH 1998-09-15 5 Ob 182/98w nur: Das Bestandrecht kann nur auf dem ganzen Grundbuchskörper einverleibt werden. (T4) TE OGH 1999-03-09 5 Ob 42/99h Vgl; nur T4; Beis wie T3; Beisatz: Hier: Braunutzen. (T5) TE OGH 2006-05-30 5 Ob 87/06i Beisatz: Hier: Vorkaufsrecht. (T6) Beisatz: Auch ein bloß auf ein Grundstück einer Liegenschaft (EZ) beschränktes Vorkaufsrecht ist wirksam. (T7) TE OGH 2007-10-16 5 Ob 156/07p Veröff: SZ 2007/157 TE OGH 2010-04-15 6 Ob 65/10t Vgl; Beis wie T1 TE OGH 2013-09-20 5 Ob 113/13y Auch; Beisatz: Für die Einverleibung des Wohnungsgebrauchsrechts an einer Eigentumswohnung muss sich die Eintragung auf den ganzen Mindestanteil erstrecken. (T8) TE OGH 2015-08-19 3 Ob 94/15t Auch TE OGH 2015-12-21 6 Ob 114/15f Auch; Beis wie T3 TE OGH 2019-04-25 5 Ob 28/19g nur T2 TE OGH 2019-11-27 5 Ob 131/19d Veröff: SZ 2019/109 TE OGH 2020-05-20 4 Ob 63/20y Vgl; Beisatz: An einem rechtlich unselbständigen Teil eines Wohn- und Geschäftshauses, kann ein obligatorisches Vorkaufsrecht nur unter der Voraussetzung wirksam begründet werden, dass die Vertragsparteien bei Einräumung des Vorkaufsrechts ausdrücklich oder schlüssig vereinbaren, dass am betreffenden Objekt Wohnungseigentum begründet wird und für den Eigentümer daher eine entsprechende Verpflichtung besteht. (T9) TE OGH 2024-04-02 5 Ob 211/23z European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1992:RS0060181

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.