9ObA320/92
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum13.01.1993 Geschäftszahl9ObA320/92 NormArbVG §105;
ArbVG §107;
RechtssatzDer Zustimmung des Personenkreises, dessen Wahl als Betriebsrat als nichtig festgestellt wurde, zur Kündigung der Arbeitnehmer kommt keine Wirkung zu; damit sind aber die Voraussetzungen für die Anfechtung der Kündigung durch die Arbeitnehmer gemäß § 107 ArbVG gegeben.Der Zustimmung des Personenkreises, dessen Wahl als Betriebsrat als nichtig festgestellt wurde, zur Kündigung der Arbeitnehmer kommt keine Wirkung zu; damit sind aber die Voraussetzungen für die Anfechtung der Kündigung durch die Arbeitnehmer gemäß Paragraph 107, ArbVG gegeben.
EntscheidungstexteTE OGH 1993/01/13 9 ObA 320/92 Veröff: Arb 11067 = DRdA 1993,381 (Andexlinger) RechtssatznummerRS0051399