5Ob151/92
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum19.01.1993 Geschäftszahl5Ob151/92 NormMRG §21 Abs1 Z7;
MRG §22;
RechtssatzDie Kosten der Vermessung der Bestandgegenstände sowie der Zusammenstellung der für die Umstellung des Betriebskostenschlüssels erforderlichen Naturmaße stellen Auslagen dar, die mit der Verwaltung des Hauses verbunden sind, welche nur im Rahmen der Bestimmungen des § 22 MRG, also nur mit dem darin normierten Pauschalbetrag verrechnet werden können.Die Kosten der Vermessung der Bestandgegenstände sowie der Zusammenstellung der für die Umstellung des Betriebskostenschlüssels erforderlichen Naturmaße stellen Auslagen dar, die mit der Verwaltung des Hauses verbunden sind, welche nur im Rahmen der Bestimmungen des Paragraph 22, MRG, also nur mit dem darin normierten Pauschalbetrag verrechnet werden können.
EntscheidungstexteTE OGH 1993/01/19 5 Ob 151/92 Veröff: ImmZ 1993,151 = WoBl 1993,171 RechtssatznummerRS0069742