Bkd43/90 (Bkd88/90, 10Bkd4/92)
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum25.01.1993 GeschäftszahlBkd43/90 (Bkd88/90, 10Bkd4/92) NormDSt 1990 §1 Abs1, DSt 1990 §1 Abs1 H;
RL-BA 1977 §2;
RechtssatzSelbst eine behauptete Befangenheit des Verhandlungsrichters vermag aber ein derart aggressives Verhalten gegen die vernommene Zeugin, das gegen § 289 Abs 1 in Verbindung mit § 340 ZPO verstieß, nicht zu rechtfertigen.Selbst eine behauptete Befangenheit des Verhandlungsrichters vermag aber ein derart aggressives Verhalten gegen die vernommene Zeugin, das gegen Paragraph 289, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 340, ZPO verstieß, nicht zu rechtfertigen.
EntscheidungstexteTE OGH 1993/01/25 Bkd 43/90 RechtssatznummerRS0055956