9ObA74/93
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum28.04.1993 Geschäftszahl9ObA74/93 NormArbVG §40 Abs3;
ArbVG §42 Abs2;
ArbVG §59;
RechtssatzDie gegen § 40 Abs3 und § 42 Abs2 ArbVG verstoßende Wahl eines Betriebsrates, dem als Mitglieder bis auf einen Arbeiter nur Angestellte angehören, verletzt nicht die elementarsten Wahlgrundsätze; dieser Verstoß bildet daher nur einen Anfechtungsgrund (§ 48 ASGG).Die gegen Paragraph 40, Abs3 und Paragraph 42, Abs2 ArbVG verstoßende Wahl eines Betriebsrates, dem als Mitglieder bis auf einen Arbeiter nur Angestellte angehören, verletzt nicht die elementarsten Wahlgrundsätze; dieser Verstoß bildet daher nur einen Anfechtungsgrund (Paragraph 48, ASGG).
EntscheidungstexteTE OGH 1993/04/28 9 ObA 74/93 RechtssatznummerRS0051105