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OGH Rechtssatz RS0012170 (10ObS2/93)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0012170 Entscheidungsdatum11.05.1993 Geschäftszahl10ObS2/93; 1Ob70/02d; 3Ob56/05i; 5Ob44/15d; 4Ob236/15g NormABGB §530 A; ABGB §530 B; ABGB §881 Abs3 RechtssatzDas Ausgedinge ist eine besondere, regelmäßig durch Rechtsgeschäft begründete, bäuerlichen Übergabsverträgen typische, der Versorgung des Hofübergebers oder naher Angehöriger dienende und daher auf dessen (deren) Lebenszeit beschränkte Zusammenfassung verschiedenartiger Leistungspflichten zu einer Einheit, bei der das Element der Reallast überwiegt (Petrasch in Rummel 2. Auflage; ABGB, Rz 5 zu § 530 ABGB). Es soll dem Altbauern einen ruhigen Lebensabend sichern und enthält zumeist das Recht auf Wohnung (Benützung des "Austragsstüberls"), Unterhalt und Fürsorge (Koziol-Welser 9. Auflage II170).Das Ausgedinge ist eine besondere, regelmäßig durch Rechtsgeschäft begründete, bäuerlichen Übergabsverträgen typische, der Versorgung des Hofübergebers oder naher Angehöriger dienende und daher auf dessen (deren) Lebenszeit beschränkte Zusammenfassung verschiedenartiger Leistungspflichten zu einer Einheit, bei der das Element der Reallast überwiegt (Petrasch in Rummel 2. Auflage; ABGB, Rz 5 zu Paragraph 530, ABGB). Es soll dem Altbauern einen ruhigen Lebensabend sichern und enthält zumeist das Recht auf Wohnung (Benützung des "Austragsstüberls"), Unterhalt und Fürsorge (Koziol-Welser 9. Auflage II170).

EntscheidungstexteTE OGH 1993-05-11 10 ObS 2/93 Veröff: SZ 66/60 TE OGH 2002-04-30 1 Ob 70/02d Auch; Beisatz: Das Ausgedinge kann nicht nur der Versorgung des Hofübergebers allein, sondern auch der Versorgung naher Angehöriger (insbesondere der Ehegattin oder des Ehegatten) dienen. (T1) TE OGH 2005-05-23 3 Ob 56/05i Vgl auch; nur: Das Ausgedinge ist eine besondere, regelmäßig durch Rechtsgeschäft begründete, bäuerlichen Übergabsverträgen typische, der Versorgung des Hofübergebers oder naher Angehöriger dienende und daher auf dessen (deren) Lebenszeit beschränkte Zusammenfassung verschiedenartiger Leistungspflichten zu einer Einheit. (T2) TE OGH 2015-07-14 5 Ob 44/15d Vgl auch; nur T2 TE OGH 2016-01-27 4 Ob 236/15g Vgl auch; Beisatz: Ein Ausgedinge kann auch zur Versorgung naher Angehöriger des Übergebers bedungen werden (hier: behinderte Geschwister). (T3) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1993:RS0012170

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