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Europaius

7Ob548/93

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum14.07.1993 Geschäftszahl7Ob548/93 NormGmbHG §63 Abs3;

RechtssatzEine Erhöhung des Stammkapitals durch Aufrechnung einer bereits fälligen Darlehensforderung gegenüber der GmbH ist dann keine vollwertige Leistung und verstößt daher gegen die Gläubigerschutzvorschrift des § 63 Abs 3 GmbHG, wenn der Gegenwert dieser Forderung nicht mehr im Vermögen der GmbH steht.Eine Erhöhung des Stammkapitals durch Aufrechnung einer bereits fälligen Darlehensforderung gegenüber der GmbH ist dann keine vollwertige Leistung und verstößt daher gegen die Gläubigerschutzvorschrift des Paragraph 63, Absatz 3, GmbHG, wenn der Gegenwert dieser Forderung nicht mehr im Vermögen der GmbH steht.

EntscheidungstexteTE OGH 1993/07/14 7 Ob 548/93 Veröff: SZ 66/90 RechtssatznummerRS0059992

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