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1StR380/93

RIS Dokument GerichtAUSL BGH Entscheidungsdatum24.08.1993 Geschäftszahl1StR380/93 NormStGB §3;

StGB §91;

RechtssatzWer sich an einer Schlägerei beteiligt und dabei einen anderen in Notwehr tötet, kann nach § 227 StGB strafbar sein, obwohl er durch die Notwehrhandlung selbst die objektive Bedingung der Strafbarkeit setzt.Wer sich an einer Schlägerei beteiligt und dabei einen anderen in Notwehr tötet, kann nach Paragraph 227, StGB strafbar sein, obwohl er durch die Notwehrhandlung selbst die objektive Bedingung der Strafbarkeit setzt.

Veröff: NJW 1993,3337 RechtssatznummerRS0103758

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.