OGH Rechtssatz RS0012242 (3Ob152/93 u. a.)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0012242 Entscheidungsdatum26.04.2024 Geschäftszahl3Ob152/93; 3Ob159/93; 9Ob1554/94; 1Ob90/13m; 4Ob180/15x; 6Ob1/24a NormEO §156 Abs2 E ABGB §366 A ABGB §369 ABGB §431 RechtssatzZur Geltendmachung des Räumungsanspruchs ist der Ersteher einer Liegenschaft auch dann noch legitimiert, wenn er die Liegenschaft bereits an einen Dritten verkauft und übergeben hat. Sein Eigentumsrecht ist nur durch obligatorische Verpflichtungen gegenüber seinem Kaufvertragspartner beschränkt.
EntscheidungstexteTE OGH 1993-09-15 3 Ob 152/93 TE OGH 1993-09-15 3 Ob 159/93 Vgl auch; nur: Sein Eigentumsrecht ist nur durch obligatorische Verpflichtungen gegenüber seinem Kaufvertragspartner beschränkt. (T1) TE OGH 1994-06-29 9 Ob 1554/94 nur: Zur Geltendmachung des Räumungsanspruchs ist der Ersteher einer Liegenschaft auch dann noch legitimiert, wenn er die Liegenschaft bereits an einen Dritten verkauft und übergeben hat. (T2) TE OGH 2013-08-29 1 Ob 90/13m Vgl; Veröff: SZ 2013/76 TE OGH 2015-12-15 4 Ob 180/15x Auch TE OGH 2024-04-26 6 Ob 1/24a Beisatz: Das Eigentumsrecht der Klägerin war hier schon seit Ausübung der Option durch die obligatorischen Verpflichtungen gegenüber der Beklagten beschränkt. (T3) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1993:RS0012242