1Ob577/93
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum21.09.1993 Geschäftszahl1Ob577/93 NormTürkischesBGB Art84;
RechtssatzArt 84 TürkischesBGB verstößt im Hinblick auf die vergleichbare Vorschrift des § 46 ABGB nicht gegen die öffentliche Ordnung. Die Freiheit der Eheschließung ist davon nicht berührt.Artikel 84, TürkischesBGB verstößt im Hinblick auf die vergleichbare Vorschrift des Paragraph 46, ABGB nicht gegen die öffentliche Ordnung. Die Freiheit der Eheschließung ist davon nicht berührt.
EntscheidungstexteTE OGH 1993/09/21 1 Ob 577/93 Veröff: SZ 66/112 RechtssatznummerRS0075849