RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0063735 Entscheidungsdatum14.10.1993 GeschäftszahlOkt5/93; Okt6/94; Okt1/94 (Okt2/94 -Okt4/94); Okt13/94; 16Ok4/95; 16Ok3/95; 16Ok9/98; 16Ok10/98; 16Ok1/98; 16Ok11/98; 16Ok5/00; 16Ok13/03; 16Ok15/03; 16Ok8/04; 16Ok7/04; 16Ok2/05; 16Ok20/04; 16Ok5/05; 16Ok7/05; 16Ok4/06; 16Ok2/06; 16Ok2/08; 16Ok6/13 NormKartG 1988 §84; KartG 2005 §54 RechtssatzZur Bemessung der Rahmengebühr nach § 84 KartG bei Antragstellung der Kartellmitglieder über Veranlassung einer Amtspartei aufgrund einer Aufforderung im Sinne des § 57 KartG.Zur Bemessung der Rahmengebühr nach Paragraph 84, KartG bei Antragstellung der Kartellmitglieder über Veranlassung einer Amtspartei aufgrund einer Aufforderung im Sinne des Paragraph 57, KartG. EntscheidungstexteTE OGH 1993-10-14 Okt 5/93 TE OGH 1994-05-09 Okt 6/94 TE OGH 1994-06-27 Okt 1/94 TE OGH 1995-03-14 Okt 13/94 nur: Zur Bemessung der Rahmengebühr nach § 84 KartG. (T1) nur: Zur Bemessung der Rahmengebühr nach Paragraph 84, KartG. (T1) Beisatz: Hier: Missbrauchsaufsichtsverfahren. (T2) TE OGH 1996-02-26 16 Ok 4/95 nur T1 TE OGH 1996-02-26 16 Ok 3/95 TE OGH 1998-06-18 16 Ok 9/98 nur T1; Beisatz: Der Vergleich der zu entrichtenden Rahmengebühr mit der Kostenbelastung vor einem Zivilgericht ist nicht angebracht, da das Kartellverfahren ein völlig anderes Verfahren mit einem anderen Verfahrensablauf und anderen Zielsetzungen ist (so schon 16 Ok 7/95). (T3) TE OGH 1998-06-18 16 Ok 10/98 nur T1; Beis wie T2; Beisatz: Notwendigkeit der Berücksichtigung der schlechten finanziellen Verhältnisse. (T4) TE OGH 1998-06-18 16 Ok 1/98 nur T1; Beisatz: Hier: Prüfung von Zusammenschlüssen - unzulässiger Prüfungsantrag. (T5) TE OGH 1998-12-15 16 Ok 11/98 nur T1; Beisatz: Hier: Feststellungsbegehren auf Preisbindung (§ 13 KartG) und Untersagungsantrag (§ 30c KartG). (T6)nur T1; Beisatz: Hier: Feststellungsbegehren auf Preisbindung (Paragraph 13, KartG) und Untersagungsantrag (Paragraph 30 c, KartG). (T6) TE OGH 2000-10-09 16 Ok 5/00 Vgl auch; Beisatz: Der Sitzungsaufwand des Paritätischen Ausschusses (hier: 11 Sitzungen) soll bei Ausmessung der Rahmengebühr nicht gänzlich unbeachtet zu bleiben, weil auch die Tätigkeit des Paritätischen Ausschusses vom Gericht zu bearbeitendes Verfahrensmaterial erzeugt. (T7) TE OGH 2003-06-23 16 Ok 13/03 Vgl; Beisatz: Mit Amtshandlungen verbundener Aufwand schlägt sich insbesondere auch darin nieder, wie umfangreich das vom Gericht zu bearbeitende Material (Eingaben der Parteien, vorgelegte Urkunden uä) war. Die genannten Kriterien sind taugliche Parameter zur Beurteilung des Zeitaufwands, den das Entscheidungsorgan in der konkreten Rechtssache aufzuwenden hatte. (T8) TE OGH 2003-09-08 16 Ok 15/03 Auch; Beis wie T7; Beisatz: Bei der Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse ist auch die Finanzkraft der Muttergesellschaft nicht außer acht zu lassen. (T9) TE OGH 2004-06-14 16 Ok 8/04 Beisatz: Hier: Mindestgebühr, da schon vor Erlassung des angefochtenen Beschlusses ein Antrag, über das Vermögen der Antragstellerin den Konkurs zu eröffnen, mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig abgewiesen und über das Vermögen des Alleingesellschafters der Konkurs eröffnet wurde. (T10) TE OGH 2004-06-14 16 Ok 7/04 Beis wie T8; Beisatz: In der Frage des Verfahrensaufwands ist nicht nur auf das Verfahren vor dem Erstgericht, sondern auch auf die Befassung des Obersten Gerichtshofs als Rechtsmittelgericht Bedacht zu nehmen. (T11) TE OGH 2005-04-04 16 Ok 2/05 Beis wie T8; Beisatz: Hier: Missbrauchsverfahren. (T12) TE OGH 2005-04-04 16 Ok 20/04 Auch; Beis wie T11 TE OGH 2005-05-30 16 Ok 5/05 Auch; nur T1; Beisatz: Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Belastung durch die Gebühr ist auch darauf abzustellen, was im Durchschnitt auf jeden Antragsteller entfällt. (T13) TE OGH 2005-07-04 16 Ok 7/05 Ähnlich; nur T1; Beis wie T2; Beis wie T3 TE OGH 2006-06-23 16 Ok 4/06 Vgl auch; nur T1; Beis wie T8; Beis wie T11 TE OGH 2006-07-04 16 Ok 2/06 Vgl; Beisatz: Bei einer - teilweisen - Durchsetzung des Begehrens der antragstellenden Amtspartei im Rahmen eines Vergleiches entsteht zwar die Zahlungspflicht der Antragsgegner dem Grunde nach, jedoch ist der Umstand, dass der Antrag etwa bloß teilweise durchgedrungen ist, bei der Bemessung der Höhe der Rahmengebühr zu berücksichtigen, weil insoweit eben keine „Veranlassung" durch den Antragsgegner im Sinne des § 84 KartG vorliegt. (T14)Vgl; Beisatz: Bei einer - teilweisen - Durchsetzung des Begehrens der antragstellenden Amtspartei im Rahmen eines Vergleiches entsteht zwar die Zahlungspflicht der Antragsgegner dem Grunde nach, jedoch ist der Umstand, dass der Antrag etwa bloß teilweise durchgedrungen ist, bei der Bemessung der Höhe der Rahmengebühr zu berücksichtigen, weil insoweit eben keine „Veranlassung" durch den Antragsgegner im Sinne des Paragraph 84, KartG vorliegt. (T14) TE OGH 2008-03-10 16 Ok 2/08 Bem: Hier zu § 54 KartG 2005. (T15)Bem: Hier zu Paragraph 54, KartG 2005. (T15) Beis wie T13; Beisatz: Dass über eine der beiden Antragstellerinnen mittlerweile das Konkursverfahren eröffnet worden ist, führt für sich allein noch nicht zu einer Ausmessung der Gerichtsgebühr im unteren Bereich des Bemessungsrahmens. (T16) TE OGH 2013-10-07 16 Ok 6/13 Auch; Bem wie T15
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.