UWG erforderliche konkrete Wettbewerbsverhältnis genügt es, dass sich der Verletzer in irgendeiner Weise zu dem Betroffenen in Wettbewerb stellt, indem er sich an den guten Ruf des Originalzeichens anhängt und diesen für den Absatz seiner ungleichartigen Waren auszunutzen versucht. (T1)Beisatz:
Paragraph eins, UWG erforderliche konkrete Wettbewerbsverhältnis genügt es, dass sich der Verletzer in irgendeiner Weise zu dem Betroffenen in Wettbewerb stellt, indem er sich an den guten Ruf des Originalzeichens anhängt und diesen für den Absatz seiner ungleichartigen Waren auszunutzen versucht. (T1) TE OGH 1997-02-25 4 Ob 2/97s Beis wie T1 nur:
UWG erforderliche konkrete Wettbewerbsverhältnis genügt es, dass sich der Verletzer in irgendeiner Weise zu dem Betroffenen in Wettbewerb stellt. (T2)Beis wie T1 nur:
Paragraph eins, UWG erforderliche konkrete Wettbewerbsverhältnis genügt es, dass sich der Verletzer in irgendeiner Weise zu dem Betroffenen in Wettbewerb stellt. (T2) TE OGH 1997-05-13 4 Ob 105/97p Vgl auch TE OGH 1997-05-27 4 Ob 167/97f Auch TE OGH 1998-02-24 4 Ob 11/98s Auch; Beis wie T2; Veröff: SZ 71/33 TE OGH 1998-04-21 4 Ob 52/98w Auch; Beis wie T2 TE OGH 1998-06-16 4 Ob 149/98k Auch; Beis wie T1 TE OGH 2000-05-23 4 Ob 143/00h Auch TE OGH 2002-01-29 4 Ob 20/02y Beisatz:
UWG erforderliche konkrete Wettbewerbsverhältnis genügt es, dass sich der Verletzer in irgendeiner Weise zu dem Betroffenen in Wettbewerb stellt, indem er sich an den guten Ruf des Originalzeichens anhängt und diesen für den Absatz seiner ungleichartigen Waren auszunutzen versucht; oder durch die Handlung eine gegenseitige Behinderung im Absatz eintritt. (T3)Beisatz:
Paragraph eins, UWG erforderliche konkrete Wettbewerbsverhältnis genügt es, dass sich der Verletzer in irgendeiner Weise zu dem Betroffenen in Wettbewerb stellt, indem er sich an den guten Ruf des Originalzeichens anhängt und diesen für den Absatz seiner ungleichartigen Waren auszunutzen versucht; oder durch die Handlung eine gegenseitige Behinderung im Absatz eintritt. (T3) TE OGH 2005-09-15 4 Ob 113/05d Beisatz: ... oder eine fremde Leistung übernommen wird. (T4) TE OGH 2008-12-15 4 Ob 133/08z Vgl TE OGH 2010-01-19 4 Ob 154/09i Vgl auch; Beisatz: Hier: Geplanter Verkauf eines Forstreviers zu einem nicht marktkonformen Preis an einen Mitbewerber. (T5) Beisatz: Hier: Zur Rechtslage nach dem AEUV. (T6) Veröff: SZ 2010/1 TE OGH 2013-02-12 4 Ob 237/12z Beis wie T2 TE OGH 2019-12-19 4 Ob 96/19z Beis wie T2; Beisatz: Die Streitteile richteten ihr Angebot an denselben Abnehmerkreis, zudem verursachten die Beklagten durch die Art ihres Vertriebs (Verwendung der Marken der Klägerin) Kundenanfragen und ‑beschwerden bei der Klägerin. Ad‑hoc‑Wettbewerbsverhältnis bejaht. (T7) TE OGH 2022-11-22 4 Ob 33/22i Beisatz: Hier: Ein Wettbewerbsverhältnis wurde auch zwischen einem Vermieter von Sozialwohnungen und einem Vermittler von Touristenunterkünften bejaht. (T8) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1993:RS0077715
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.