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OGH Rechtssatz RS0031386 (3Ob75/92)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0031386 Entscheidungsdatum20.10.1993 Geschäftszahl3Ob75/92 NormEO §354 IA; EO §367; MRG §5 RechtssatzDer Sachbeschluß, daß der Vermieter schuldig sei, dem Antragsteller gemäß § 5 MRG eine bestimmte Wohnung zur Zusammenlegung und Anhebung der Ausstattungskategorie anzubieten, kann nicht nach § 354 EO vollstreckt werden. Das Anbot gilt mit der Rechtskraft als abgegeben.Der Sachbeschluß, daß der Vermieter schuldig sei, dem Antragsteller gemäß Paragraph 5, MRG eine bestimmte Wohnung zur Zusammenlegung und Anhebung der Ausstattungskategorie anzubieten, kann nicht nach Paragraph 354, EO vollstreckt werden. Das Anbot gilt mit der Rechtskraft als abgegeben.

EntscheidungstexteTE OGH 1993-10-20 3 Ob 75/92

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