RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0081505 Entscheidungsdatum10.12.1993 Geschäftszahl9ObA256/93 (9ObA257/93); 8ObA162/01h; 8ObA10/02g; 8ObA13/08g; 8ObA43/09w; 9ObA104/11a; 9ObA71/13a; 9ObA116/13v NormVBG allg; VBG §24 Abs9 RechtssatzAuf die Beschäftigten der Münze Österreich AG ist das VBG nicht unmittelbar anzuwenden. Mit einer vertraglichen Übernahme des VBG etwa als Vertragsschablone kann eine § 24 Abs 9 VBG entsprechende Resolutivbedingung nicht wirksam vereinbart werden.Auf die Beschäftigten der Münze Österreich AG ist das VBG nicht unmittelbar anzuwenden. Mit einer vertraglichen Übernahme des VBG etwa als Vertragsschablone kann eine Paragraph 24, Absatz 9, VBG entsprechende Resolutivbedingung nicht wirksam vereinbart werden. EntscheidungstexteTE OGH 1993-12-10 9 ObA 256/93 Veröff: SZ 66/169 = DRdA 1994,417 TE OGH 2002-04-18 8 ObA 162/01h Ähnlich; Beisatz: Hier: Übernahme des VBG als Vertragsschablone für die Einzelverträge der Beschäftigten der ausgegliederten Unternehmen der Post. (T1) TE OGH 2002-09-19 8 ObA 10/02g Ähnlich; Beis wie T1 TE OGH 2008-04-03 8 ObA 13/08g Vgl; Beisatz: Eine Weitergeltung des VBG als Vertragsschablone wurde in der oberstgerichtlichen Rechtsprechung immer dann angenommen, wenn die entsprechenden Überleitungsvorschriften Rechtswahrungsklauseln mit statischem Charakter enthielten. (So in 9 ObA 256/93 und 8 ObA 162/01h). (T2) Beisatz: Hier: Keine Annahme einer Weitergeltung des VBG als Vertragsschablone hinsichtlich § 126 Abs 4 UG, sondern ex lege Weitergeltung des VBG, die auch allenfalls günstigeren Bestimmungen des allgemeinen Arbeitsrechts vorgeht. (T3)Beisatz: Hier: Keine Annahme einer Weitergeltung des VBG als Vertragsschablone hinsichtlich Paragraph 126, Absatz 4, UG, sondern ex lege Weitergeltung des VBG, die auch allenfalls günstigeren Bestimmungen des allgemeinen Arbeitsrechts vorgeht. (T3) TE OGH 2009-09-29 8 ObA 43/09w Vgl; Beisatz: Hier: Resolutivbedingung des § 60 Abs 2 nö LVBG. (T4)Vgl; Beisatz: Hier: Resolutivbedingung des Paragraph 60, Absatz 2, nö LVBG. (T4) TE OGH 2012-01-30 9 ObA 104/11a Vgl; Beisatz: Hier: Zur Frage der Übernahme des VBG als Vertragsschablone durch § 8 Abs 1 Z 2 Spanische Hofreitschule‑Gesetz und der konkludenten Vereinbarung von bezahlten Ruhepausen. (T5)Vgl; Beisatz: Hier: Zur Frage der Übernahme des VBG als Vertragsschablone durch Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 2, Spanische Hofreitschule‑Gesetz und der konkludenten Vereinbarung von bezahlten Ruhepausen. (T5) TE OGH 2013-09-27 9 ObA 71/13a Vgl auch; Beisatz: Hier: Unwirksamkeit einer Bestimmung in einer - für iSd § 18 PTSG übergeleitete ehemalige Vertragsbedienstete geltende - Dienstordnung iSd § 19 Abs 4 PTSG, wonach das Dienstverhältnis nach einjähriger Dienstverhinderung ohne Weiteres endet. (T6)Vgl auch; Beisatz: Hier: Unwirksamkeit einer Bestimmung in einer - für iSd Paragraph 18, PTSG übergeleitete ehemalige Vertragsbedienstete geltende - Dienstordnung iSd Paragraph 19, Absatz 4, PTSG, wonach das Dienstverhältnis nach einjähriger Dienstverhinderung ohne Weiteres endet. (T6) TE OGH 2013-10-29 9 ObA 116/13v Vgl auch; Beis wie T6
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.