RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0043869 Entscheidungsdatum25.01.1994 Geschäftszahl4Ob501/94 (4Ob1501/94); 2Ob7/94; 4Ob532/95; 4Ob510/96; 7Ob2332/96h; 9Ob378/97x; 5Ob214/99b; 4Ob267/00v; 8Ob264/00g; 1Ob68/04p; 4Ob54/10k; 8ObS8/10z; 8ObA71/12t; 4Ob175/14k; 9Ob38/16b; 6Ob236/17z; 9Ob3/18h; 5Ob92/18t NormZPO §519 Abs1 Z1 G RechtssatzLehre und Rechtsprechung haben die analoge Anwendung des § 519 Abs 1 Z 1 ZPO auf berufungsgerichtliche Aufhebungsbeschlüsse anerkannt, mit denen - ohne Zurückweisung einer Klage aus formellen Gründen - dem Verfahren ein Ende gesetzt wird, so dass sie ihrem Wesen nach einer Klagszurückweisung gleichkommen.Lehre und Rechtsprechung haben die analoge Anwendung des Paragraph 519, Absatz eins, Ziffer eins, ZPO auf berufungsgerichtliche Aufhebungsbeschlüsse anerkannt, mit denen - ohne Zurückweisung einer Klage aus formellen Gründen - dem Verfahren ein Ende gesetzt wird, so dass sie ihrem Wesen nach einer Klagszurückweisung gleichkommen. EntscheidungstexteTE OGH 1994-01-25 4 Ob 501/94 TE OGH 1994-12-06 2 Ob 7/94 Beisatz: Danach sollen berufungsgerichtliche Beschlüsse, welche die Prozessführung beschneiden, anfechtbar sein (vgl EvBl 1989/60). (T1)Beisatz: Danach sollen berufungsgerichtliche Beschlüsse, welche die Prozessführung beschneiden, anfechtbar sein vergleiche EvBl 1989/60). (T1) TE OGH 1995-05-09 4 Ob 532/95 TE OGH 1996-01-30 4 Ob 510/96 Beisatz: Voraussetzung ist, dass der Rechtsschutz abschließend (definitiv) verweigert wird. (T2) Veröff: SZ 69/21 TE OGH 1997-02-26 7 Ob 2332/96h Vgl auch; Beis wie T1 TE OGH 1998-12-09 9 Ob 378/97x Beis wie T2; Beisatz: Hier: Einstellung des Verfahrens nach Löschung einer GesmbH gemäß § 2 AmtslöschungsG. (T3)Beis wie T2; Beisatz: Hier: Einstellung des Verfahrens nach Löschung einer GesmbH gemäß Paragraph 2, AmtslöschungsG. (T3) TE OGH 1999-09-14 5 Ob 214/99b TE OGH 2000-10-24 4 Ob 267/00v Beisatz: Hier: Infolge abändernder Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz über die Berichtigung einer Parteibezeichnung kommt es zu einem Parteiwechsel. (T4) TE OGH 2001-07-05 8 Ob 264/00g Auch; Beisatz: Hier: Wechselmandatsverfahren. (T5) TE OGH 2004-04-16 1 Ob 68/04p Beis wie T2 TE OGH 2010-04-20 4 Ob 54/10k Beisatz: Hier: Keine analoge Anwendung, weil ein mit der Einschreiterin rechtmäßig begründetes Prozessverhältnis nicht vorlag. (T6) TE OGH 2010-07-22 8 ObS 8/10z Vgl TE OGH 2013-05-28 8 ObA 71/12t Beisatz: Die prozessual begründete Verweigerung einer im Berufungsverfahren erstmals vorgetragenen Klagsänderung, mit der ein neuer Anspruch erhoben wurde, ist einer Teilzurückweisung der Klage aus formellen Gründen gleichzuhalten. (T7) TE OGH 2014-10-21 4 Ob 175/14k Auch; Beis wie T4; Beisatz: Die ausscheidende Partei ist durch die Entscheidung beschwert. (T8) TE OGH 2016-10-28 9 Ob 38/16b Vgl auch; Beisatz: Hier: Zurückweisung einer Aufrechnungseinrede. (T9) TE OGH 2018-01-17 6 Ob 236/17z Vgl; Beisatz: Ein Auftrag zum Erlag eines Kostenvorschusses bzw die Zurückweisung eines in diesem Zusammenhang erhobenen Rekurses kann der abschließenden Verweigerung des Rechtsschutzes nicht gleichgehalten werden. (T10) TE OGH 2018-02-27 9 Ob 3/18h Auch; Beis wie T2 TE OGH 2018-06-12 5 Ob 92/18t Beis wie T2 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1994:RS0043869
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