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Europaius

14Os171/93

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum15.02.1994 Geschäftszahl14Os171/93 NormStGB §224;

RechtssatzSchecks stehen als nicht in § 237 StGB genannte Wertpapiere unter den besonderen Schutz des § 224 letzter Fall StGB.Schecks stehen als nicht in Paragraph 237, StGB genannte Wertpapiere unter den besonderen Schutz des Paragraph 224, letzter Fall StGB.

EntscheidungstexteTE OGH 1994/02/15 14 Os 171/93 RechtssatznummerRS0095907

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.