OGH Rechtssatz RS0109764 (1Ob6/94)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0109764 Entscheidungsdatum11.03.1994 Geschäftszahl1Ob6/94; 7Ob108/15f NormABGB §372 Ib; ABGB §372 Ic; ABGB §523 Ca; ABGB §523 CdABGB §372 römisch eins b; ABGB §372 römisch eins c; ABGB §523 Ca; ABGB §523 Cd RechtssatzDer Eigentumsfreiheitsanspruch kann in Analogie zu § 372 ABGB auch auf das bessere Recht zum Besitz gestützt werden; Anspruchsvoraussetzung dafür ist neben dem gültigen Erwerbsgrund und der gemäß § 328 ABGB zu vermutenden Redlichkeit der den des Beklagten übertreffende Naturalbesitz.Der Eigentumsfreiheitsanspruch kann in Analogie zu Paragraph 372, ABGB auch auf das bessere Recht zum Besitz gestützt werden; Anspruchsvoraussetzung dafür ist neben dem gültigen Erwerbsgrund und der gemäß Paragraph 328, ABGB zu vermutenden Redlichkeit der den des Beklagten übertreffende Naturalbesitz.
EntscheidungstexteTE OGH 1994-03-11 1 Ob 6/94 TE OGH 2016-01-27 7 Ob 108/15f Beisatz: Vorgemerkter Hälfteeigentümer, an den die Liegenschaft übergeben wurde, gegen jenen, der sich behauptetermaßen die Stellung als Hausverwalter anmaßt. (T1) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1994:RS0109764