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{'item': ['2Ob46/94', '2Ob94/09a', '2Ob54/10w']}

Obsah (6)§8§9§17§19§38§53

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0027069 Entscheidungsdatum30.06.1994 Geschäftszahl2Ob46/94; 2Ob94/09a; 2Ob54/10w NormABGB §1304 BIIb; EisbKrV §17 Abs3;

§8

Abs4;

§9

Abs6 VIg;

§17

Abs4;

§19

Abs5 BV;

§38

Abs4;

§53Abs1 Z5ABGB §1304 BIIb; Eisb

KrV §17 Abs3;

§8

Abs4;

§9

Abs6 römisch sechs g;

§17

Abs4;

§19

Abs5 BV;

§38

Abs4;

§53Abs1 Z5 Rechtssatz

Gleichteiliges Mitverschulden bei unbefugtem Befahren einer "Busspur" im Sinne des § 53 Abs 1 Z 5

einerseits und Verstoß gegen § 19 Abs 5

im Zuge des - zulässigen - Querens der "Busspur" andererseits.Gleichteiliges Mitverschulden bei unbefugtem Befahren einer "Busspur" im Sinne des Paragraph 53, Absatz eins, Ziffer 5,

einerseits und Verstoß gegen Paragraph 19, Absatz 5,

im Zuge des - zulässigen - Querens der "Busspur" andererseits. EntscheidungstexteTE OGH 1994-06-30 2 Ob 46/94 TE OGH 2009-10-15 2 Ob 94/09a Auch; Beisatz: Gleichteiliges Mitverschulden zwischen einem unzulässigerweise den Fahrradstreifen befahrenden Motorradfahrer und einem entgegenkommenden, links abbiegenden und den Vorrang des Motorradfahrers verletzenden Pkw-Lenker. (T1); Beisatz: Gleichteiliges Verschulden im Falle einer Kollision zwischen einem Motorradfahrer, der eine Kreuzung - aus dem Rechtsabbiegestreifen - in gerader Richtung überfuhr, und einem entgegenkommenden PKW, der nach links abbog, ohne auf den entgegenkommenden Geradeausverkehr zu achten (vgl 2 Ob 54/07s). (T2); Beisatz: Gleichteiliges Mitverschulden bei Kollision zwischen einem die Vorrangstraße befahrenden, aber das Anhaltegebot bei einer Eisenbahnkreuzung verletzenden Fahrzeugs und einem aus einer benachrangten Querstraße einbiegenden PKW (vgl 2 Ob 83/08g). (T3)Auch; Beisatz: Gleichteiliges Mitverschulden zwischen einem unzulässigerweise den Fahrradstreifen befahrenden Motorradfahrer und einem entgegenkommenden, links abbiegenden und den Vorrang des Motorradfahrers verletzenden Pkw-Lenker. (T1); Beisatz: Gleichteiliges Verschulden im Falle einer Kollision zwischen einem Motorradfahrer, der eine Kreuzung - aus dem Rechtsabbiegestreifen - in gerader Richtung überfuhr, und einem entgegenkommenden PKW, der nach links abbog, ohne auf den entgegenkommenden Geradeausverkehr zu achten vergleiche 2 Ob 54/07s). (T2); Beisatz: Gleichteiliges Mitverschulden bei Kollision zwischen einem die Vorrangstraße befahrenden, aber das Anhaltegebot bei einer Eisenbahnkreuzung verletzenden Fahrzeugs und einem aus einer benachrangten Querstraße einbiegenden PKW vergleiche 2 Ob 83/08g). (T3) TE OGH 2010-07-08 2 Ob 54/10w Vgl; Beisatz: Hier: Gleichteiliges Mitverschulden zwischen einem an einer anhaltenden Kolonne vorbeifahrenden und dabei gegen § 17 Abs 4

verstoßenden Motorradfahrer und einen durch Vorrang des Motorradfahrens gemäß § 38 Abs 4 StPO verletzenden links abbiegenden PKW‑Lenkers. (T4)Vgl; Beisatz: Hier: Gleichteiliges Mitverschulden zwischen einem an einer anhaltenden Kolonne vorbeifahrenden und dabei gegen Paragraph 17, Absatz 4,

verstoßenden Motorradfahrer und einen durch Vorrang des Motorradfahrens gemäß Paragraph 38, Absatz 4, StPO verletzenden links abbiegenden PKW‑Lenkers. (T4)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.