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{'item': ['7Ob568/94', '4Ob573/94', '10Ob212/98v', '6Ob69/99m', '7Ob148/01t', '7Ob200/00p', '4Ob96/02z', '1Ob110/02m', '8Ob183/02y', '1Ob239/02g', '6O

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0030354 Entscheidungsdatum19.10.1994 Geschäftszahl7Ob568/94; 4Ob573/94; 10Ob212/98v; 6Ob69/99m; 7Ob148/01t; 7Ob200/00p; 4Ob96/02z; 1Ob110/02m; 8Ob183/02y; 1Ob239/02g; 6Ob177/03b; 7Ob112/04b; 7Ob259/04w; 8Ob39/05a; 10Ob9/05d; 6Ob8/06d; 4Ob198/05d; 10Ob37/06y; 7Ob186/07i; 1Ob52/08s; 4Ob98/08b; 9Ob38/08s; 4Ob5/11f; 4Ob173/11m; 1Ob218/14m; 2Ob96/18h; 1Ob226/20x NormABGB §1295 ff IIb1; ABGB §1295 ff IIb2; BVergG 1993 allg; BVergG 1997 allg; BVergG 2002 allg; ÖNorm A 2050; Tiroler Vergabegesetz allg; Tiroler Vergabegesetz 1998 allg; VergabeO Linz allg RechtssatzBei Verletzung des Gleichheitsgebotes ist dem übergangenen Bestbieter das Erfüllungsinteresse zu ersetzen. EntscheidungstexteTE OGH 1994-10-19 7 Ob 568/94 Veröff: SZ 67/182 TE OGH 1994-11-22 4 Ob 573/94 TE OGH 1998-08-20 10 Ob 212/98v Vgl auch; Veröff: SZ 71/133 TE OGH 2000-01-20 6 Ob 69/99m Vgl auch; Beisatz: Ein Schadenersatzpflichten auslösender Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz kann auch darin liegen, dass der Vergeber sein Anforderungsprofil und die diesbezüglichen Auswahlkriterien entgegen der auch im vorliegenden Fall zugrundegelegten Ö-NORM A 2050 und den Bestimmungen der Vergabeordnung der Stadt nicht offenlegt. Ob dieser Verpflichtung im Einzelfall entsprochen wurde, kann aber nur nach den jeweils vorliegenden Umständen beurteilt werden. (T1) TE OGH 2001-06-27 7 Ob 148/01t TE OGH 2001-06-27 7 Ob 200/00p Vgl auch; Veröff: SZ 74/115 TE OGH 2002-05-28 4 Ob 96/02z TE OGH 2003-03-25 1 Ob 110/02m Vgl; Beisatz: Sind in der Ausschreibung die Zuschlagskriterien nicht gewichtet, kann der Billigstbieter den ihm obliegenden Beweis auch Bestbieter zu sein, nicht erbringen. Er kann daher nicht das Erfüllungsinteresse, sondern nur den Vertrauensschaden begehren. (T2); Veröff: SZ 2003/26 TE OGH 2003-04-10 8 Ob 183/02y Vgl auch; Beisatz: Entgegenstehende landesgesetzliche Bestimmungen (hier der im vorliegenden Fall anzuwendende § 14 Abs 1 TVergG 1994 zweiter Satz) sind unbeachtlich. (T3); Beisatz: Es kann aber nicht gleichzeitig begehrt werden, so gestellt zu werden, wie wenn der Vertrag erfüllt worden wäre und andererseits auch jene Aufwendungen ersetzt zu erhalten, die für das Zustandekommen des Vertrages getätigt wurden. (T4)Vgl auch; Beisatz: Entgegenstehende landesgesetzliche Bestimmungen (hier der im vorliegenden Fall anzuwendende Paragraph 14, Absatz eins, TVergG 1994 zweiter Satz) sind unbeachtlich. (T3); Beisatz: Es kann aber nicht gleichzeitig begehrt werden, so gestellt zu werden, wie wenn der Vertrag erfüllt worden wäre und andererseits auch jene Aufwendungen ersetzt zu erhalten, die für das Zustandekommen des Vertrages getätigt wurden. (T4) TE OGH 2003-08-01 1 Ob 239/02g Auch; Veröff: SZ 2003/85 TE OGH 2004-04-29 6 Ob 177/03b Auch; Beisatz: Der Zuspruch des Erfüllungsinteresses setzte voraus, dass der klagenden Partei der Zuschlag erteilt hätte werden müssen. (Hier: Die Ausschreibung hätte wegen eines unerfüllbaren Ausschreibungskriteriums widerrufen werden müssen. In diesem Fall ist der Vertrauensschaden zu ersetzen.) (T5) TE OGH 2004-06-16 7 Ob 112/04b Veröff: SZ 2004/94 TE OGH 2004-11-17 7 Ob 259/04w Auch TE OGH 2005-05-30 8 Ob 39/05a Auch; Beis wie T2; Beis wie T5 nur: Der Zuspruch des Erfüllungsinteresses setzte voraus, dass der klagenden Partei der Zuschlag erteilt hätte werden müssen. (T6); Beisatz: Durfte wegen des fehlerhaften Ausschreibungsverfahrens keinem Bieter der Zuschlag erteilt werden, gebührt nur der Vertrauensschaden. (T7) TE OGH 2006-01-24 10 Ob 9/05d Auch; Beis wie T5 TE OGH 2006-03-09 6 Ob 8/06d Vgl auch; Beisatz: Bei Verletzung vorvertraglicher Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Ausschreibungen der öffentlichen Hand ist ausnahmsweise auch der Ersatz des Erfüllungsinteresses möglich, wenn ohne die Pflichtverletzung der Vertrag zustande gekommen wäre, dem Schadenersatz begehrenden Kläger also der Zuschlag hätte erteilt werden müssen. (T8); Beisatz: Dies hat der Kläger zu beweisen, dem eine solche Beweisführung im Hinblick auf seine Fachkunde auch zumutbar ist; eine Beweislastverschiebung ist nicht gerechtfertigt. (T9) TE OGH 2006-03-14 4 Ob 198/05d Auch; Beis wie T6; Beis wie T7; Beisatz: Hier: Kein Erfüllungsinteresse; Die Ausschreibung hätte gar nicht stattfinden dürfen, somit hätten die Kläger auch nicht den Zuschlag erhalten können. (T10) TE OGH 2006-08-17 10 Ob 37/06y Beis wie T5 TE OGH 2007-09-26 7 Ob 186/07i Auch; Beis wie T7 TE OGH 2008-06-20 1 Ob 52/08s Vgl auch; Beisatz: Hier: Schadenersatzanspruch verneint, weil die klagende Partei kein ihr zurechenbares Referenzprojekt angegeben, und so die Ausschreibungsbedingungen nicht erfüllt hatte. (T11) TE OGH 2008-07-08 4 Ob 98/08b Beis gegenteilig zu T2; Beis wie T5; Beis abweichend von T7; Beisatz: Unterließ der Auftraggeber in der Ausschreibung die Anführung von Eignungskriterien, denen Bieter entsprechen müssen, so kann ein Bieter, dessen Angebot vom Auftraggeber letztlich mangels Eignung ausgeschieden wurde, als Voraussetzung eines Zuspruchs des Erfüllungsinteresses behaupten und beweisen, dass er den Zuschlag bei einer von vornherein fehlerfreien Ausschreibung oder im Fall des Widerrufs der fehlerhaften und einer nachfolgenden fehlerfreien Ausschreibung erhalten hätte. Ein solcher Bieter müsste daher auch behaupten und beweisen, dass er jedes vom Auftraggeber zulässigerweise vorgebbare Eignungskriterium erfüllt hätte (siehe RS0123902). (T12) TE OGH 2008-10-29 9 Ob 38/08s Vgl auch; Beisatz: Schadenersatzanspruch verneint, weil Anbot des Bieters nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechend unterfertigt worden war und daher auszuscheiden war. (T13) TE OGH 2011-02-15 4 Ob 5/11f Auch; Beis ähnlich wie T6 TE OGH 2011-11-22 4 Ob 173/11m Vgl; Beisatz: Der bestqualifizierteste Bewerber um eine Kassenplanstelle hat gegenüber dem Krankenversicherungsträger keinen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Einzelvertrags nach § 343 ASVG. (T14)Vgl; Beisatz: Der bestqualifizierteste Bewerber um eine Kassenplanstelle hat gegenüber dem Krankenversicherungsträger keinen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Einzelvertrags nach Paragraph 343, ASVG. (T14) TE OGH 2014-12-23 1 Ob 218/14m Auch; Veröff: SZ 2014/134 TE OGH 2019-04-29 2 Ob 96/18h Auch; Beis ähnlich wie T5; Beis ähnlich wie T12; Beisatz: Nur wenn der übergangene Bewerber den Kassenvertrag im Fall des Widerrufs der Ausschreibung erlangt hätte, steht ihm das Erfüllungsinteresse zu. (T15) TE OGH 2021-03-23 1 Ob 226/20x Beis wie T6; Beis ähnlich wie T8 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1994:RS0030354

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.