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OGH Rechtssatz RS0018303 (5Ob1571/94)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0018303 Entscheidungsdatum21.10.1994 Geschäftszahl5Ob1571/94; 4Ob29/04z; 2Ob143/19x NormABGB §578; ABGB §579 RechtssatzEine auf unverbundenen Blättern, von denen nur das Letzte unterschrieben ist, geschriebene letztwillige Verfügung ist bei Echtheit und Zusammenhang gültig.

EntscheidungstexteTE OGH 1994-10-21 5 Ob 1571/94 TE OGH 2004-03-16 4 Ob 29/04z Auch; Beisatz: Zwischen den unterfertigten und nicht unterfertigten Teilen muss ein räumlicher oder inhaltlicher Zusammenhang bestehen, sodass von einem einheitlichen Schriftstück gesprochen werden kann. (T1) TE OGH 2019-11-28 2 Ob 143/19x Beis wie T1; Beisatz: Hier: Fremdhändiges Testament. (T2); Veröff: SZ 2019/115 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1994:RS0018303

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