Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

OGH Rechtssatz RS0033033 (5Ob77/94)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0033033 Entscheidungsdatum08.11.1994 Geschäftszahl5Ob77/94; 5Ob50/15m; 5Ob40/20y NormAußStrG §9 I; ABGB §449; ABGB §1422; GBG §14 Abs2; GBG §122 BAußStrG §9 römisch eins; ABGB §449; ABGB §1422; GBG §14 Abs2; GBG §122 B RechtssatzBei der Übertragung von Höchstbetragshypotheken ist eine Beeinträchtigung von Rechten des Liegenschaftseigentümers möglich, die das Grundbuchsgericht - so etwa bei der Überprüfung der Antragslegitimation zur Löschung von Hypotheken (vgl Petrasch in Rummel 2.Auflage, Rz 4 zu § 469 ABGB) - zu wahren hat. Daraus ergibt sich folgerichtig die Rekurslegitimation des Liegenschaftseigentümers gegen die Eintragung der Übertragung einer Höchstbetragshypothek.Bei der Übertragung von Höchstbetragshypotheken ist eine Beeinträchtigung von Rechten des Liegenschaftseigentümers möglich, die das Grundbuchsgericht - so etwa bei der Überprüfung der Antragslegitimation zur Löschung von Hypotheken vergleiche Petrasch in Rummel 2.Auflage, Rz 4 zu Paragraph 469, ABGB) - zu wahren hat. Daraus ergibt sich folgerichtig die Rekurslegitimation des Liegenschaftseigentümers gegen die Eintragung der Übertragung einer Höchstbetragshypothek.

EntscheidungstexteTE OGH 1994-11-08 5 Ob 77/94 Veröff: SZ 67/192 TE OGH 2015-04-28 5 Ob 50/15m Vgl auch TE OGH 2020-04-27 5 Ob 40/20y European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1994:RS0033033

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.