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{'item': ['8ObA332/94', '8ObA214/98y', '8ObA189/00b', '9ObA46/09v', '9ObA16/11k', '1Ob149/18w']}

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0037906 Entscheidungsdatum09.02.1995 Geschäftszahl8ObA332/94; 8ObA214/98y; 8ObA189/00b; 9ObA46/09v; 9ObA16/11k; 1Ob149/18w NormAngG §20 IV;

§1

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§62; Geh

G §1; GehG §3; PrivSchG §19 Abs1; VBG §1; VBG §8aAngG §20 römisch vier;

§1

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§62; Geh

G §1; GehG §3; PrivSchG §19 Abs1; VBG §1; VBG §8a RechtssatzSagt der Erhalter einer Privatschule dem vom Bund im Wege einer lebenden Subvention zugeteilten Lehrer eine Zulage zu dem vom Bund zu zahlenden Bruttogehalt zu, gilt dies mangels Vorbehaltes für die ganze Dauer der Erteilung; eine Kündigung nur der Zulage ungeachtet der fortdauernden Dienstzuteilung ist als Teilkündigung unzulässig (§ 48 ASGG).Sagt der Erhalter einer Privatschule dem vom Bund im Wege einer lebenden Subvention zugeteilten Lehrer eine Zulage zu dem vom Bund zu zahlenden Bruttogehalt zu, gilt dies mangels Vorbehaltes für die ganze Dauer der Erteilung; eine Kündigung nur der Zulage ungeachtet der fortdauernden Dienstzuteilung ist als Teilkündigung unzulässig (Paragraph 48, ASGG). EntscheidungstexteTE OGH 1995-02-09 8 ObA 332/94 TE OGH 1999-07-08 8 ObA 214/98y Ähnlich; Veröff: SZ 72/114 TE OGH 2001-09-13 8 ObA 189/00b Ähnlich; Beisatz: Ist auf das Arbeitsverhältnis des Vertragsbediensteten zur Universitätsklinik, die eine Zulage zu den nach dem VBG zustehenden Bezügen gewährt, das VBG anzuwenden, ist die Vereinbarung über diese Zulage für die mit den Bezügen nach dem VBG abgegoltene Leistung nichtig. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um einen von einem Dritten gewährten Zuschuss für die nach dem VBG geschuldeten und abgegoltenen Dienste, ist dieses Dauerschuldverhältnis - zumindest aus wichtigem Grund - kündbar und kann für diese nach dem VBG nicht geschuldete Zulage nicht der Kündigungsschutz des VBG in Anspruch genommen werden. (T1) TE OGH 2010-06-30 9 ObA 46/09v Ähnlich; Beisatz: Hier: Frage eines dienstvertraglichen Anspruchs beruhend auf einer betrieblichen Übung, den ein im Rahmen des Wiener Zuweisungsgesetzes zugewiesener Beamter gegenüber der beklagten Gemeinde geltend macht. (T2) TE OGH 2011-07-27 9 ObA 16/11k Ähnlich; Beisatz: Die Frage, ob der Kläger unabhängig von seinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis aufgrund einer mit der Beklagten getroffenen privatrechtlichen Vereinbarung einen Anspruch auf Stückgeld erworben hat, kann immer nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden und begründet daher regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO. (T3)Ähnlich; Beisatz: Die Frage, ob der Kläger unabhängig von seinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis aufgrund einer mit der Beklagten getroffenen privatrechtlichen Vereinbarung einen Anspruch auf Stückgeld erworben hat, kann immer nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden und begründet daher regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO. (T3) TE OGH 2018-09-26 1 Ob 149/18w Vgl aber; Beisatz: Kein Anspruch auf Weitergewährung einer Zulage, die einer beim Landesschulrat beschäftigten Bundesbeamtin vom betreffenden Land gewährt wurde, mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und gesetzlicher Grundlage. (T4) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1995:RS0037906

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.