RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0058085 Entscheidungsdatum27.02.1995 Geschäftszahl1Ob506/95; 1Ob507/96; 7Ob135/02g; 2Ob275/02h; 7Ob165/04x; 9Ob42/06a; 9Ob74/08k; 9Ob10/12d; 7Ob105/12k; 4Ob93/12y; 1Ob85/13a; 3Ob204/15v; 1Ob67/17k; 1Ob92/18p NormEisbEG §30; EisbEG §44; oö JagdG §77 Abs1 RechtssatzDer gemäß § 44 EisbEG geltende Grundsatz der Einseitigkeit der Kostenersatzpflicht ist auch im gerichtlichen Verfahren über einen Anspruch auf Ersatz von Jagdschäden oder Wildschäden anwendbar. Obsiegt der Grundeigentümer im Entschädigungsverfahren bloß teilweise, gebühren ihm - unter Ausschluss der Kostenteilung - volle Kosten vom ersiegten Betrag.Der gemäß Paragraph 44, EisbEG geltende Grundsatz der Einseitigkeit der Kostenersatzpflicht ist auch im gerichtlichen Verfahren über einen Anspruch auf Ersatz von Jagdschäden oder Wildschäden anwendbar. Obsiegt der Grundeigentümer im Entschädigungsverfahren bloß teilweise, gebühren ihm - unter Ausschluss der Kostenteilung - volle Kosten vom ersiegten Betrag. EntscheidungstexteTE OGH 1995-02-27 1 Ob 506/95 TE OGH 1996-03-26 1 Ob 507/96 Zweiter Rechtsgang zu 1 Ob 506/95; Veröff: SZ 69/74 TE OGH 2002-07-08 7 Ob 135/02g Vgl aber; Beisatz: Gemäß § 30 Abs 4 EisenbEntG in Verbindung mit § 77 Abs 1 oö JagdG ist das auf die Entscheidung über die zu leistende Entschädigung bezogene Rechtsmittelverfahren zweiseitig. (T1)Vgl aber; Beisatz: Gemäß Paragraph 30, Absatz 4, EisenbEntG in Verbindung mit Paragraph 77, Absatz eins, oö JagdG ist das auf die Entscheidung über die zu leistende Entschädigung bezogene Rechtsmittelverfahren zweiseitig. (T1) Beisatz: Kann eine Revisionsrekursbeantwortung nicht als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung beziehungsweise Verteidigung notwendig angesehen werden, was aber auch nach § 44 Abs 2 EisenbEntG Voraussetzung für den Zuspruch eines Kostenersatz wäre, ist auszusprechen, dass die Antragstellerin die Kosten ihrer Revisionsrekursbeantwortung selbst zu tragen hat. (T2)Beisatz: Kann eine Revisionsrekursbeantwortung nicht als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung beziehungsweise Verteidigung notwendig angesehen werden, was aber auch nach Paragraph 44, Absatz 2, EisenbEntG Voraussetzung für den Zuspruch eines Kostenersatz wäre, ist auszusprechen, dass die Antragstellerin die Kosten ihrer Revisionsrekursbeantwortung selbst zu tragen hat. (T2) TE OGH 2002-12-05 2 Ob 275/02h Vgl auch; nur: Der gemäß § 44 EisbEG geltende Grundsatz der Einseitigkeit der Kostenersatzpflicht ist auch im gerichtlichen Verfahren über einen Anspruch auf Ersatz von Jagdschäden oder Wildschäden anwendbar. (T3)Vgl auch; nur: Der gemäß Paragraph 44, EisbEG geltende Grundsatz der Einseitigkeit der Kostenersatzpflicht ist auch im gerichtlichen Verfahren über einen Anspruch auf Ersatz von Jagdschäden oder Wildschäden anwendbar. (T3) Beis wie T1 TE OGH 2004-07-28 7 Ob 165/04x Vgl auch; nur T3; Beis wie T1 TE OGH 2007-05-09 9 Ob 42/06a Vgl aber; Beis wie T1; Beisatz: Trotz Aufhebung bzw Änderung anderer Bestimmungen des EisBEG durch das Außerstreit-Begleitgesetz, BGBl I 2003/112, blieb § 44 EisBEG unverändert aufrecht. Trotz zweiseitigen Verfahrens sieht diese Bestimmung den Kostenersatz nur an den Antragsteller, und zwar im Umfang eines Obsiegens, vor (7 Ob 165/04x). Der Antragsgegner hat daher seine Kosten auch im Falle eines (Teil-)Obsiegens jedenfalls selbst zu tragen. (T4)Vgl aber; Beis wie T1; Beisatz: Trotz Aufhebung bzw Änderung anderer Bestimmungen des EisBEG durch das Außerstreit-Begleitgesetz, BGBl römisch eins 2003/112, blieb Paragraph 44, EisBEG unverändert aufrecht. Trotz zweiseitigen Verfahrens sieht diese Bestimmung den Kostenersatz nur an den Antragsteller, und zwar im Umfang eines Obsiegens, vor (7 Ob 165/04x). Der Antragsgegner hat daher seine Kosten auch im Falle eines (Teil-)Obsiegens jedenfalls selbst zu tragen. (T4) TE OGH 2009-08-04 9 Ob 74/08k Vgl auch; Beis wie T4 TE OGH 2012-04-30 9 Ob 10/12d Vgl auch; nur T3 Veröff: SZ 2012/52 TE OGH 2012-10-17 7 Ob 105/12k nur T3; Veröff: SZ 2012/104 TE OGH 2012-09-18 4 Ob 93/12y nur T3 TE OGH 2013-06-27 1 Ob 85/13a Vgl aber; Beis wie T4 TE OGH 2016-01-20 3 Ob 204/15v Auch; Beis wie T4 TE OGH 2017-04-26 1 Ob 67/17k Vgl auch; nur T3 TE OGH 2018-07-17 1 Ob 92/18p Beis wie T4 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1995:RS0058085
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