1Ob538/95
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum25.04.1995 Geschäftszahl1Ob538/95 NormGmbHG §18 Abs2;
GmbHG §21;
GmbHG §28 Abs1;
RechtssatzWenn sich die Geschäftsführer die Aufgaben nach Ressorts teilen, wird dies häufig auch als Ermächtigung oder als Erteilung einer Handlungsvollmacht (§ 28 Abs 1 GmbHG) aufzufassen sein.Wenn sich die Geschäftsführer die Aufgaben nach Ressorts teilen, wird dies häufig auch als Ermächtigung oder als Erteilung einer Handlungsvollmacht (Paragraph 28, Absatz eins, GmbHG) aufzufassen sein.
EntscheidungstexteTE OGH 1995/04/25 1 Ob 538/95 RechtssatznummerRS0059882