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13Os189/94

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum21.06.1995 Geschäftszahl13Os189/94 NormStGB §320;

RechtssatzAus der gesetzlichen Bezeichnung "Neutralitätsgefährdung" ergibt sich, daß es sich beim Tatbestand des § 320 Abs 1 StGB um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt, bei welchem der Deliktstypus nicht darauf abstellt, ob die Handlung im Einzelfall überhaupt eine Beeinträchtigung des geschützten Rechtsgutes der Neutralität der Republik Österreich befürchten läßt.Aus der gesetzlichen Bezeichnung "Neutralitätsgefährdung" ergibt sich, daß es sich beim Tatbestand des Paragraph 320, Absatz eins, StGB um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt, bei welchem der Deliktstypus nicht darauf abstellt, ob die Handlung im Einzelfall überhaupt eine Beeinträchtigung des geschützten Rechtsgutes der Neutralität der Republik Österreich befürchten läßt.

EntscheidungstexteTE OGH 1995/06/21 13 Os 189/94 RechtssatznummerRS0109464

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.