← Österreich

{'item': '1Ob584/95; 8Ob25/95; 7Ob20/03x; 2Ob212/09d; 8Ob4/10m; 1Ob183/10h; 17Ob14/11z; 3Ob65/11x; 6Ob18/12h (6Ob19/12f); 4Ob133/13g; 8Ob31/16s; 11Os4

RIS Dokument GerichtOGH, AUSL_EGMR RechtssatznummerRS0074613 Entscheidungsdatum25.03.2026 Geschäftszahl1Ob584/95; 8Ob25/95; 7Ob20/03x; 2Ob212/09d; 8Ob4/10m; 1Ob183/10h; 17Ob14/11z; 3Ob65/11x; 6Ob18/12

Artikel 6

, MRK ergebende Recht auf Zugang zu den Gerichten gewährt kein Recht auf einen Instanzenzug oder - wo ein solcher besteht - auf Gerichtsbarkeit in allen Instanzen; es gewährt daher auch keinen Zugang zu einem Höchstgericht. Es bedarf daher nicht jede behauptete Nichtigkeit aus verfassungsrechtlichen Gründen einer Prüfung durch ein Höchstgericht. EntscheidungstexteTE OGH, AUSL_EGMR 1995-07-28 1 Ob 584/95 TE OGH 1995-11-30 8 Ob 25/95 Auch; nur:

Art 6

MRK ergebende Recht auf Zugang zu den Gerichten gewährt kein Recht auf einen Instanzenzug oder - wo ein solcher besteht - auf Gerichtsbarkeit in allen Instanzen; es gewährt daher auch keinen Zugang zu einem Höchstgericht. (T1)Auch; nur:

Artikel 6

, MRK ergebende Recht auf Zugang zu den Gerichten gewährt kein Recht auf einen Instanzenzug oder - wo ein solcher besteht - auf Gerichtsbarkeit in allen Instanzen; es gewährt daher auch keinen Zugang zu einem Höchstgericht. (T1) TE OGH 2003-02-26 7 Ob 20/03x Vgl auch; nur T1 TE OGH 2009-11-12 2 Ob 212/09d Auch; nur:

Art 6MRK ergebende Recht auf Zugang zu den Gerichten gewährt kein Recht auf einen Instanzenzug. (T2)

Auch; nur:

Artikel 6

, MRK ergebende Recht auf Zugang zu den Gerichten gewährt kein Recht auf einen Instanzenzug. (T2) TE OGH 2010-08-18 8 Ob 4/10m Auch; nur T2 TE OGH 2010-11-23 1 Ob 183/10h Auch; nur T1 TE OGH 2011-06-21 17 Ob 14/11z Auch; nur T1 TE OGH 2011-08-24 3 Ob 65/11x Auch; nur T2; Veröff: SZ 2011/106 TE OGH 2012-02-16 6 Ob 18/12h TE OGH 2014-01-20 4 Ob 133/13g Auch; nur T1 TE OGH 2016-04-27 8 Ob 31/16s Auch TE OGH 2018-08-28 11 Os 47/18y Vgl auch TE OGH 2018-09-21 3 Ob 154/18w Auch TE OGH 2018-11-27 4 Ob 106/18v Auch; Beisatz: Auch Art 47 Abs 2 GRC garantiert kein Recht auf einen mehrstufigen Instanzenzug. (T3)Auch; Beisatz: Auch Artikel 47, Absatz 2, GRC garantiert kein Recht auf einen mehrstufigen Instanzenzug. (T3) TE OGH 2019-05-28 11 Os 47/19z nur T2 TE OGH 2019-08-29 8 Ob 78/19g Auch; nur T2 TE AUSL EGMR 2017-07-25 Bsw 2945/16 Vgl aber; Beisatz: Art 6 MRK garantiert ein Recht auf Zugang zu einem Gericht, einschließlich eines Berufungsgerichts wenn ein solches Recht innerstaatlich anerkannt ist. (Khlebik gg. die Ukraine) (T4)Vgl aber; Beisatz: Artikel 6, MRK garantiert ein Recht auf Zugang zu einem Gericht, einschließlich eines Berufungsgerichts wenn ein solches Recht innerstaatlich anerkannt ist. (Khlebik gg. die Ukraine) (T4) TE OGH 2022-04-26 14 Os 2/22h Vgl TE OGH 2026-02-23 3 Ob 182/25y TE OGH 2026-03-25 3 Ob 33/26p TE OGH 2026-03-25 3 Ob 36/26d vgl European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1995:RS0074613

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.