OGH Rechtssatz RS0075478 (2Ob63/95)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0075478 Entscheidungsdatum24.08.1995 Geschäftszahl2Ob63/95; 2Ob2028/96s; 2Ob356/99p; 2Ob270/08g; 2Ob64/09i; 2Ob135/13m NormABGB §1311 IIb; KDV §58 Abs1 Z2 lita; StVO §10 Abs2ABGB §1311 römisch zwei b; KDV §58 Abs1 Z2 lita; StVO §10 Abs2 RechtssatzAuch die Vorschrift des § 58 Abs 1 Z 2 lit a KDV ist ein Schutzgesetz, das der Verhinderung aller Gefahren dient, die eine erhöhte Geschwindigkeit mit sich bringt.Auch die Vorschrift des Paragraph 58, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, KDV ist ein Schutzgesetz, das der Verhinderung aller Gefahren dient, die eine erhöhte Geschwindigkeit mit sich bringt.
EntscheidungstexteTE OGH 1995-08-24 2 Ob 63/95 TE OGH 1996-03-28 2 Ob 2028/96s TE OGH 1999-12-23 2 Ob 356/99p Auch TE OGH 2009-02-19 2 Ob 270/08g Beisatz: Vorliegen des Rechtswidrigkeitszusammenhangs bei einem Verstoß des Lenkers eines Traktors mit Anhänger gegen die die Bauartgeschwindigkeit festlegende Norm des § 58 Abs 1 Z 2 lit a KDV bei Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Kraftfahrzeug auch dann, wenn der Lenker des Traktors dabei dem Gebot des Fahrens auf halbe Sicht gemäß § 10 Abs 2 StVO entsprochen hat. (T1)Beisatz: Vorliegen des Rechtswidrigkeitszusammenhangs bei einem Verstoß des Lenkers eines Traktors mit Anhänger gegen die die Bauartgeschwindigkeit festlegende Norm des Paragraph 58, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, KDV bei Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Kraftfahrzeug auch dann, wenn der Lenker des Traktors dabei dem Gebot des Fahrens auf halbe Sicht gemäß Paragraph 10, Absatz 2, StVO entsprochen hat. (T1) TE OGH 2009-07-16 2 Ob 64/09i Vgl TE OGH 2013-11-14 2 Ob 135/13m Auch; Beisatz: Hier aber kein Rechtswidrigkeitszusammenhang bei Verletzung der Bestimmungen nach § 58 Abs 1 Z 2 lit a iVm § 62 Abs 4 KDV wegen des Fehlens des Herstellerschilds und der Geschwindigkeitsaufschrift und Frontalzusammenstoß. (T2)Auch; Beisatz: Hier aber kein Rechtswidrigkeitszusammenhang bei Verletzung der Bestimmungen nach Paragraph 58, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, in Verbindung mit Paragraph 62, Absatz 4, KDV wegen des Fehlens des Herstellerschilds und der Geschwindigkeitsaufschrift und Frontalzusammenstoß. (T2)