RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0087658 Entscheidungsdatum10.09.2024 Geschäftszahl10ObS145/95; 10ObS223/98m; 10ObS127/01a; 10ObS257/01v; 10ObS88/02t; 10ObS367/02x; 10ObS381/02f; 10ObS98/03i; 10ObS56/03p; 10ObS101/03f; 10ObS8/04f; 10ObS64/04s; 10ObS134/04k; 10ObS58/07p; 10ObS63/08z; 10ObS102/08k; 10ObS189/09f; 10ObS182/13g; 10ObS126/19f; 10ObS40/22p; 10ObS135/22h; 10Obs90/23t; 10Obs42/24k; 10ObS59/24k NormASVG §253d Abs1 Z4 ASVG §255 Abs4 Ba RechtssatzEntsprechend dem Wortlaut des § 253d Abs 1 Z 4 ASVG "durch diese Tätigkeit" wird nur auf die während der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag in mindestens der Hälfte der Beitragsmonate nach dem ASVG ausgeübte gleiche oder gleichartige Tätigkeit abgestellt, allerdings nicht mit dem auf einem bestimmten Arbeitsplatz, sondern mit dem am allgemeinen Arbeitsmarkt typischerweise gefragten Inhalt.Entsprechend dem Wortlaut des Paragraph 253 d, Absatz eins, Ziffer 4, ASVG "durch diese Tätigkeit" wird nur auf die während der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag in mindestens der Hälfte der Beitragsmonate nach dem ASVG ausgeübte gleiche oder gleichartige Tätigkeit abgestellt, allerdings nicht mit dem auf einem bestimmten Arbeitsplatz, sondern mit dem am allgemeinen Arbeitsmarkt typischerweise gefragten Inhalt. EntscheidungstexteTE OGH 1995-09-12 10 ObS 145/95 TE OGH 1998-09-15 10 ObS 223/98m TE OGH 2001-06-12 10 ObS 127/01a TE OGH 2001-09-25 10 ObS 257/01v nur: Entsprechend dem Wortlaut des § 253d Abs 1 Z 4 ASVG "durch diese Tätigkeit" wird nur auf die während der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag in mindestens der Hälfte der Beitragsmonate nach dem ASVG ausgeübte gleiche oder gleichartige Tätigkeit abgestellt. (T1)nur: Entsprechend dem Wortlaut des Paragraph 253 d, Absatz eins, Ziffer 4, ASVG "durch diese Tätigkeit" wird nur auf die während der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag in mindestens der Hälfte der Beitragsmonate nach dem ASVG ausgeübte gleiche oder gleichartige Tätigkeit abgestellt. (T1) TE OGH 2002-04-16 10 ObS 88/02t TE OGH 2002-12-10 10 ObS 367/02x Vgl auch; Beisatz: § 255 Abs 4 ASVG stellt wie schon zuvor § 253d ASVG nicht auf die Anforderungen an einem bestimmten Arbeitsplatz ab, sondern auf die „Tätigkeit" mit dem am allgemeinen Arbeitsmarkt typischerweise gefragten Inhalt. (T2)Vgl auch; Beisatz: Paragraph 255, Absatz 4, ASVG stellt wie schon zuvor Paragraph 253 d, ASVG nicht auf die Anforderungen an einem bestimmten Arbeitsplatz ab, sondern auf die „Tätigkeit" mit dem am allgemeinen Arbeitsmarkt typischerweise gefragten Inhalt. (T2) TE OGH 2002-12-10 10 ObS 381/02f Auch; Beis wie T2 TE OGH 2003-03-18 10 ObS 98/03i Vgl auch; Beis wie T2 TE OGH 2003-04-29 10 ObS 56/03p Auch; Beisatz: In diesem Sinn wird kein Arbeitsplatzschutz, sondern ein Tätigkeitsschutz (oder ein dem inhaltlich entsprechender "besonderer Berufsschutz") gewährt. (T3) Veröff: SZ 2003/53 TE OGH 2003-04-08 10 ObS 101/03f Auch; Beis wie T2; Beisatz: In diesem Sinn wird kein Arbeitsplatzschutz, sondern ein Tätigkeitsschutz (oder ein dem inhaltlich entsprechender "besonderer Berufsschutz") gewährt. (T4) TE OGH 2004-07-27 10 ObS 8/04f Auch; Beis wie T2; Beis wie T3 TE OGH 2004-07-27 10 ObS 64/04s TE OGH 2004-12-14 10 ObS 134/04k Auch; Beis wie T3 TE OGH 2007-05-11 10 ObS 58/07p Auch; Beis wie T3 TE OGH 2008-05-27 10 ObS 63/08z Auch; Beis wie T3 TE OGH 2008-09-09 10 ObS 102/08k Auch; Beis wie T3; Beisatz: Ebenso wie die Vorgängerbestimmung (§ 253d ASVG) stellt § 255 Abs 4 ASVG nicht auf die konkret vom Versicherten am jeweiligen Arbeitsplatz ausgeübten (Teil-)Tätigkeiten ab, sondern auf die „abstrakte Tätigkeit" mit dem am allgemeinen Arbeitsmarkt typischerweise gefragten Inhalt. (T5)Auch; Beis wie T3; Beisatz: Ebenso wie die Vorgängerbestimmung (Paragraph 253 d, ASVG) stellt Paragraph 255, Absatz 4, ASVG nicht auf die konkret vom Versicherten am jeweiligen Arbeitsplatz ausgeübten (Teil-)Tätigkeiten ab, sondern auf die „abstrakte Tätigkeit" mit dem am allgemeinen Arbeitsmarkt typischerweise gefragten Inhalt. (T5) TE OGH 2009-11-10 10 ObS 189/09f Auch; Beis wie T2; Beis wie T3 TE OGH 2013-12-17 10 ObS 182/13g Auch; Beis wie T2; Beis wie T3; Beis wie T5 TE OGH 2020-04-16 10 ObS 126/19f Vgl; Beis wie T3; Beis wie T5 TE OGH 2022-06-21 10 ObS 40/22p Vgl; Beis nur wie T2 TE OGH 2023-04-25 10 ObS 135/22h vgl; Beisatz nur wie T2 TE OGH 2023-07-24 10 Obs 90/23t vgl; Beisatz wie T2 TE OGH 2024-08-13 10 Obs 42/24k Beisatz wie T2; Beisatz wie T3; Beisatz wie T4 TE OGH 2024-09-10 10 ObS 59/24k vgl; Beisatz nur wie T2; Beisatz nur wie T3; Beisatz nur wie T4 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087658
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