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OGH Rechtssatz RS0083073 (8ObA198/95)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0083073 Entscheidungsdatum12.11.1995 Geschäftszahl8ObA198/95 NormArbVG §40 Abs2 ArbVG §81 Abs3 RechtssatzDie Sektionierung der Belegschaft in Arbeiter und Angestellte (§ 40 Abs 2 ArbVG) findet nur auf der Ebene des Betriebes statt, hingegen nicht (mehr) auf den Ebenen des Unternehmens - § 81 Abs 3 ArbVG ist eine sanktionslose Sollbestimmung - und des Konzerns. (§ 48 ASGG)Die Sektionierung der Belegschaft in Arbeiter und Angestellte (Paragraph 40, Absatz 2, ArbVG) findet nur auf der Ebene des Betriebes statt, hingegen nicht (mehr) auf den Ebenen des Unternehmens - Paragraph 81, Absatz 3, ArbVG ist eine sanktionslose Sollbestimmung - und des Konzerns. (Paragraph 48, ASGG) EntscheidungstexteTE OGH 1995-11-12 8 ObA 198/95 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1995:RS0083073

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