← Österreich

4Ob86/95 (4Ob87/95)

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum21.11.1995 Geschäftszahl4Ob86/95 (4Ob87/95); 4Ob2317/96f; 4Ob70/00y; 4Ob204/00d; 4Ob254/02k; 4Ob102/06p; 4Ob106/07b; 4Ob130/07g; 4Ob128/07p NormUWG §9a Abs2 Z5; RechtssatzMit § 9a Abs 2 Z 5 UWG soll nur ein bestimmter oder auf bestimmte Art zu berechnender, der Ware nicht beigefügter Geldbetrag vom Zugabentatbestand ausgenommen werden, also die als Zugaben gewährten Rabatte, die den Preis der Hauptware klar erkennen lassen. Das Ankündigen eines Preisnachlasses beim Bezug einer anderen Ware führt aber zur Verschleierung des Preises der Hauptware. Ein mit einem Gutschein verbriefter Preisnachlaß beim Bezug einer anderen Ware fällt daher nicht unter die Ausnahmebestimmung des § 9a Abs 2 Z 5 UWG.Mit Paragraph 9 a, Absatz 2, Ziffer 5, UWG soll nur ein bestimmter oder auf bestimmte Art zu berechnender, der Ware nicht beigefügter Geldbetrag vom Zugabentatbestand ausgenommen werden, also die als Zugaben gewährten Rabatte, die den Preis der Hauptware klar erkennen lassen. Das Ankündigen eines Preisnachlasses beim Bezug einer anderen Ware führt aber zur Verschleierung des Preises der Hauptware. Ein mit einem Gutschein verbriefter Preisnachlaß beim Bezug einer anderen Ware fällt daher nicht unter die Ausnahmebestimmung des Paragraph 9 a, Absatz 2, Ziffer 5, UWG. EntscheidungstexteTE OGH 1995/11/21 4 Ob 86/95 TE OGH 1996/10/29 4 Ob 2317/96f Vgl auch; Beisatz: Auch wenn § 9a Abs 1 Z 5 UWG nicht bloß den "üblichen Barrabatt" freigibt, kann daraus nicht abgeleitet werden, daß jeder dem Käufer (Abonnenten) versprochene Vorteil davon erfaßt wird, wenn sein Wert nur in einem bestimmten Geldbetrag ausgedrückt ist. Ein Warengutschein ist auch dann kein bestimmter Geldbetrag, wenn der Gutscheininhaber aus einem großen Sortiment wählen kann. (T1) Vgl auch; Beisatz: Auch wenn Paragraph 9 a, Absatz eins, Ziffer 5, UWG nicht bloß den "üblichen Barrabatt" freigibt, kann daraus nicht abgeleitet werden, daß jeder dem Käufer (Abonnenten) versprochene Vorteil davon erfaßt wird, wenn sein Wert nur in einem bestimmten Geldbetrag ausgedrückt ist. Ein Warengutschein ist auch dann kein bestimmter Geldbetrag, wenn der Gutscheininhaber aus einem großen Sortiment wählen kann. (T1) TE OGH 2000/03/14 4 Ob 70/00y Vgl auch; nur: Mit § 9a Abs 2 Z 5 UWG soll nur ein bestimmter oder auf bestimmte Art zu berechnender, der Ware nicht beigefügter Geldbetrag vom Zugabentatbestand ausgenommen werden, also die als Zugaben gewährten Rabatte, die den Preis der Hauptware klar erkennen lassen. (T2) Vgl auch; nur: Mit Paragraph 9 a, Absatz 2, Ziffer 5, UWG soll nur ein bestimmter oder auf bestimmte Art zu berechnender, der Ware nicht beigefügter Geldbetrag vom Zugabentatbestand ausgenommen werden, also die als Zugaben gewährten Rabatte, die den Preis der Hauptware klar erkennen lassen. (T2) TE OGH 2000/10/24 4 Ob 204/00d Auch; Veröff: SZ 73/162 TE OGH 2002/11/19 4 Ob 254/02k Vgl auch TE OGH 2006/08/09 4 Ob 102/06p Auch; Beisatz: Hier: „Tankgutscheine" als Zugabe zu einem Zeitungsabonnement als zulässig erachtet. (T3) TE OGH 2007/06/12 4 Ob 106/07b Auch; Beisatz: Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des Senats fallen Gutscheine, die zu einem verbilligten Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, nur dann unter den Ausnahmetatbestand des § 9a Abs 2 Z 5 UWG, wenn der Markt für diese Waren oder Dienstleistungen so transparent ist, dass der Verbraucher leicht Vergleichspreise ermitteln und so den tatsächlichen Wert der Gutscheine abschätzen kann. (T4) Auch; Beisatz: Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des Senats fallen Gutscheine, die zu einem verbilligten Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, nur dann unter den Ausnahmetatbestand des Paragraph 9 a, Absatz 2, Ziffer 5, UWG, wenn der Markt für diese Waren oder Dienstleistungen so transparent ist, dass der Verbraucher leicht Vergleichspreise ermitteln und so den tatsächlichen Wert der Gutscheine abschätzen kann. (T4) TE OGH 2007/07/10 4 Ob 130/07g Auch; Bem: Auf die Frage, ob die zu Wertgutscheinen angestellten Erwägungen auch auf reine Sachzugaben übertragen werden können, wird hier mangels Behauptungen in erster Instanz nicht eingegangen. (T5) TE OGH 2007/08/07 4 Ob 128/07p Auch; Beisatz: Hier: Gutschein für eine Autobahnvignette als Zugabe zu einem Zeitungsabonnement als zulässig erachtet. (T6) RechtssatznummerRS0090654

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.