RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0085168 Entscheidungsdatum29.04.2025 Geschäftszahl6Ob639/95; 8Ob2282/96p; 7Ob10/98s; 8Ob304/00i; 5Ob56/02z; 9Ob21/03h; 1Ob60/05p; 7Ob22/06w; 2Ob195/07a; 1Ob40/08a; 6Ob48/10t; 6Ob165/10y; 2Ob177/10h; 3Ob3/11d; 10Ob68/11i; 5Ob41/11g; 9Ob71/11y; 5Ob258/11v; 5Ob152/12g; 8Ob123/12i; 3Ob240/12h; 4Ob165/13p; 5Ob33/15m; 1Ob45/16y; 1Ob99/16i; 7Ob170/17a; 7Ob27/18y; 8Ob17/18k; 7Ob213/18a; 9Ob32/25h NormABGB §176 B ABGB §215 Abs1 ABGB idF KindNamRÄG 2013 §181ABGB in der Fassung KindNamRÄG 2013 §181 ABGB idF KindNamRÄG 2013 §185 Abs1ABGB in der Fassung KindNamRÄG 2013 §185 Abs1 ABGB idF KindNamRÄG 2013 §185 Abs2ABGB in der Fassung KindNamRÄG 2013 §185 Abs2 RechtssatzSowohl Maßnahmen des Gerichtes nach § 176 ABGB als auch solche des Jugendwohlfahrtsträgers nach § 215 Abs 1 zweiter Satz ABGB setzen eine offenkundige Gefährdung des Kindeswohles und die Notwendigkeit der Änderung des bestehenden Zustandes voraus.Sowohl Maßnahmen des Gerichtes nach Paragraph 176, ABGB als auch solche des Jugendwohlfahrtsträgers nach Paragraph 215, Absatz eins, zweiter Satz ABGB setzen eine offenkundige Gefährdung des Kindeswohles und die Notwendigkeit der Änderung des bestehenden Zustandes voraus. EntscheidungstexteTE OGH 1995-12-07 6 Ob 639/95 TE OGH 1996-10-24 8 Ob 2282/96p nur: Sowohl Maßnahmen des Gerichtes nach § 176 ABGB setzen eine offenkundige Gefährdung des Kindeswohles und die Notwendigkeit der Änderung des bestehenden Zustandes voraus. (T1)nur: Sowohl Maßnahmen des Gerichtes nach Paragraph 176, ABGB setzen eine offenkundige Gefährdung des Kindeswohles und die Notwendigkeit der Änderung des bestehenden Zustandes voraus. (T1) Beisatz: Für eine rein präventiv angeordnete Aufsicht über den Obsorgeberechtigten fehlen die gesetzlichen Voraussetzungen. (T2) Beisatz: Hier: Die Befürchtung, die obsorgeberechtigte Mutter werde im Falle neuerlicher Einmischung in das Besuchsrecht des außerehelichen Vaters einen Schulwechsel vornehmen, genügt nicht. (T3) TE OGH 1998-02-10 7 Ob 10/98s Auch; nur: Maßnahmen des Gerichtes nach § 176 ABGB setzen eine offenkundige Gefährdung des Kindeswohles und die Notwendigkeit der Änderung des bestehenden Zustandes voraus. (T4)Auch; nur: Maßnahmen des Gerichtes nach Paragraph 176, ABGB setzen eine offenkundige Gefährdung des Kindeswohles und die Notwendigkeit der Änderung des bestehenden Zustandes voraus. (T4) TE OGH 2001-01-11 8 Ob 304/00i nur T4 TE OGH 2002-03-12 5 Ob 56/02z Auch; nur T4 TE OGH 2003-04-02 9 Ob 21/03h Beisatz: Die Änderung der Obsorgeverhältnisse darf nur als äußerste Notmaßnahme angeordnet werden. (T5) TE OGH 2005-05-10 1 Ob 60/05p TE OGH 2006-03-29 7 Ob 22/06w Auch; Beis wie T5 TE OGH 2008-02-14 2 Ob 195/07a Vgl; Veröff: SZ 2008/24 TE OGH 2008-04-03 1 Ob 40/08a Vgl auch; Beisatz: Auch das Verhalten des betreuenden Elternteils im Zusammenhang mit der Ausübung des Besuchsrechts kann dem Kindeswohl abträglich sein, wenn dieses Verhalten das Recht des Kindes auf persönlichen Verkehr mit dem nicht betreuenden Elternteil gefährdet. (T6) TE OGH 2010-03-19 6 Ob 48/10t Vgl; Beisatz: Voraussetzung der Entziehung von Elternrechten ist eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls. (T7) TE OGH 2010-09-22 6 Ob 165/10y Vgl; Beis wie T5 TE OGH 2010-12-02 2 Ob 177/10h Veröff: SZ 2010/152 TE OGH 2011-07-06 3 Ob 3/11d Beisatz: Auf eine psychotherapeutische Behandlung des einsichts- und urteilsfähigen Kindes ist § 146c ABGB zumindest analog anzuwenden. Ohne Einwilligung des Kindes kann dem Obsorgeberechtigten eine Behandlung nicht gemäß § 176 Abs 1 ABGB aufgetragen werden. (T8)Beisatz: Auf eine psychotherapeutische Behandlung des einsichts- und urteilsfähigen Kindes ist Paragraph 146 c, ABGB zumindest analog anzuwenden. Ohne Einwilligung des Kindes kann dem Obsorgeberechtigten eine Behandlung nicht gemäß Paragraph 176, Absatz eins, ABGB aufgetragen werden. (T8) TE OGH 2011-08-30 10 Ob 68/11i Auch TE OGH 2011-09-14 5 Ob 41/11g Vgl; Bem: Siehe auch RS0127236, RS0127247 und RS0127248. (T9) TE OGH 2012-02-27 9 Ob 71/11y Auch; Beis wie T5 TE OGH 2012-01-17 5 Ob 258/11v Auch; Beis wie T5 TE OGH 2012-10-23 5 Ob 152/12g Auch; Auch Beis wie T5; Auch Beis wie T7 TE OGH 2012-11-27 8 Ob 123/12i Auch TE OGH 2013-02-20 3 Ob 240/12h Auch; Beis wie T5 TE OGH 2013-12-17 4 Ob 165/13p Vgl auch; Beis ähnlich wie T5 TE OGH 2015-04-28 5 Ob 33/15m Auch TE OGH 2016-06-21 1 Ob 45/16y Auch TE OGH 2016-08-30 1 Ob 99/16i Vgl auch; Beis wie T5 TE OGH 2017-11-29 7 Ob 170/17a Auch TE OGH 2018-03-21 7 Ob 27/18y Auch TE OGH 2018-10-24 8 Ob 17/18k TE OGH 2018-12-19 7 Ob 213/18a Auch; Beis wie T5; Beisatz: Hier: § 185 Abs 1 und 2 ABGB. (T10)Auch; Beis wie T5; Beisatz: Hier: Paragraph 185, Absatz eins und 2 ABGB. (T10) TE OGH 2025-04-29 9 Ob 32/25h Beisatz: Hier: Obsorgeentziehung aufgrund der Gefährdung des Kindeswohls, der eingeschränkten Erziehungsfähigkeit der Mutter sowie ihrer mangelnden Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft nicht korrekturbedürftig. (T11) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1995:RS0085168
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