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Europaius

9ObA170/95

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum20.12.1995 Geschäftszahl9ObA170/95 NormABGB §1483;

RechtssatzDiese Bestimmung ist zwar auf Pfandrechte an Rechten analog anzuwenden, die Verjährung der verpfändeten Forderung des Verpflichteten gegen den Drittschuldner wird aber durch § 1483 ABGB nicht berührt, sodaß die Verjährung der verpfändeten Forderung auch das an ihr bestehende Pfandrecht zum Erlöschen bringt.Diese Bestimmung ist zwar auf Pfandrechte an Rechten analog anzuwenden, die Verjährung der verpfändeten Forderung des Verpflichteten gegen den Drittschuldner wird aber durch Paragraph 1483, ABGB nicht berührt, sodaß die Verjährung der verpfändeten Forderung auch das an ihr bestehende Pfandrecht zum Erlöschen bringt.

EntscheidungstexteTE OGH 1995/12/20 9 ObA 170/95 RechtssatznummerRS0080819

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.