5Ob509/96
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum27.02.1996 Geschäftszahl5Ob509/96 NormABGB §471 I;ABGB §471 römisch eins;
ABGB §933 Abs2 II;ABGB §933 Abs2 römisch zwei;
ABGB §1052 A;
ABGB §1483;
BGB §223;
HGB §369;
RechtssatzAuf das Zurückbehaltungsrecht ist § 1483 ABGB analog anzuwenden. Es ist nicht erforderlich, daß das Zurückbehaltungsrecht vor Verjährung der gesicherten Forderung geltend gemacht wird, es muß nur vor der Verjährung entstanden sein (keine Analogie zu § 933 Abs 2 ABGB).Auf das Zurückbehaltungsrecht ist Paragraph 1483, ABGB analog anzuwenden. Es ist nicht erforderlich, daß das Zurückbehaltungsrecht vor Verjährung der gesicherten Forderung geltend gemacht wird, es muß nur vor der Verjährung entstanden sein (keine Analogie zu Paragraph 933, Absatz 2, ABGB).
EntscheidungstexteTE OGH 1996/02/27 5 Ob 509/96 Veröff: SZ 69/41 RechtssatznummerRS0102173