5Ob1021/96
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum13.03.1996 Geschäftszahl5Ob1021/96 NormMRG §15;
RechtssatzDaß bei der Überprüfung der Höhe eines Pauschalmietzinses im Vergleich mit der Summe der gesetzlich zulässigen Mietzinsbestandteile alle Mietzinsbestandteile - auch das Entgelt gemäß § 15 Abs 1 Z 4, § 25 MRG - zu berücksichtigen sind, folgt bereits aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes, nämlich der Aufzählung der Mietzinsbestandteile in § 15 Abs 1 MRG.Daß bei der Überprüfung der Höhe eines Pauschalmietzinses im Vergleich mit der Summe der gesetzlich zulässigen Mietzinsbestandteile alle Mietzinsbestandteile - auch das Entgelt gemäß Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer 4,, Paragraph 25, MRG - zu berücksichtigen sind, folgt bereits aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes, nämlich der Aufzählung der Mietzinsbestandteile in Paragraph 15, Absatz eins, MRG.
EntscheidungstexteTE OGH 1996/03/13 5 Ob 1021/96 RechtssatznummerRS0103212