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{'item': '5Ob2008/96x; 3Ob102/98s; 6Ob236/98v; 9Ob361/98y; 9Ob17/02v; 6Ob74/03f; 4Ob118/06s; 4Ob202/06v; 6Ob43/07b; 4Ob10/09p; 2Ob140/10t; 7Ob201/11a;

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0097225 Entscheidungsdatum20.02.2026 Geschäftszahl5Ob2008/96x; 3Ob102/98s; 6Ob236/98v; 9Ob361/98y; 9Ob17/02v; 6Ob74/03f; 4Ob118/06s; 4Ob202/06v; 6Ob43/07b; 4Ob10/09p; 2Ob140/10t; 7Ob201/11a; 3Ob223/13k; 7Ob44/14t; 1Ob84/14f; 1Ob132/14i; 4Ob183/15p; 7Ob106/16p; 2Ob82/17y (2Ob91/17x); 7Ob143/17f; 4Ob242/17t; 4Ob241/17w; 5Ob151/18v; 7Ob202/19k; 4Ob126/21i (4Ob127/21m; 4Ob128/21h); 4Ob77/22k; 10Ob4/24x; 7Ob68/24m; 7Ob64/24y; 10Ob1/25g; 6Ob55/25v (6Ob56/25s; 6Ob57/25p); 1Ob27/25i; 4Ob28/25h; 7Ob34/25p; 8Ob28/25p; 5Ob23/25f; 2Ob31/25k; 1Ob28/25m; 7Ob140/25a; 4Ob204/25s (4Ob7/26x) NormEO §402 Abs1 ZPO §477 Abs1 Z3 ZPO §528 Abs2 Z2 Rechtssatz§ 402 Abs 1 EO nimmt nur Sachentscheidungen, nicht jedoch Entscheidungen über Prozesshindernisse von der Unanfechtbarkeit bestätigender Beschlüsse aus. Wurde das Vorliegen eines Prozesshindernisses von den Vorinstanzen übereinstimmend verneint, greift daher auch im Provisorialverfahren der Rechtsmittelausschluss des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO, wie überhaupt nach dem Rechtsmittelsystem der ZPO (das von der EO prinzipiell übernommen wurde) die Verneinung einer gerügten Nichtigkeit durch die zweite Instanz nicht weiter anfechtbar ist.Paragraph 402, Absatz eins, EO nimmt nur Sachentscheidungen, nicht jedoch Entscheidungen über Prozesshindernisse von der Unanfechtbarkeit bestätigender Beschlüsse aus. Wurde das Vorliegen eines Prozesshindernisses von den Vorinstanzen übereinstimmend verneint, greift daher auch im Provisorialverfahren der Rechtsmittelausschluss des Paragraph 528, Absatz 2, Ziffer 2, ZPO, wie überhaupt nach dem Rechtsmittelsystem der ZPO (das von der EO prinzipiell übernommen wurde) die Verneinung einer gerügten Nichtigkeit durch die zweite Instanz nicht weiter anfechtbar ist. EntscheidungstexteTE OGH 1996-03-26 5 Ob 2008/96x TE OGH 1998-04-15 3 Ob 102/98s TE OGH 1998-09-24 6 Ob 236/98v nur: Nach dem Rechtsmittelsystem der ZPO (das von der EO prinzipiell übernommen wurde) ist die Verneinung einer gerügten Nichtigkeit durch die zweite Instanz nicht weiter anfechtbar. (T1) TE OGH 1999-01-20 9 Ob 361/98y TE OGH 2002-02-20 9 Ob 17/02v nur: § 402 Abs 1 EO nimmt nur Sachentscheidungen, nicht jedoch Entscheidungen über Prozesshindernisse von der Unanfechtbarkeit bestätigender Beschlüsse aus. (T2)nur: Paragraph 402, Absatz eins, EO nimmt nur Sachentscheidungen, nicht jedoch Entscheidungen über Prozesshindernisse von der Unanfechtbarkeit bestätigender Beschlüsse aus. (T2) TE OGH 2003-05-21 6 Ob 74/03f Auch TE OGH 2006-09-28 4 Ob 118/06s Auch; Beisatz: Die erweiterte Rechtsmittelzulässigkeit nach § 402 Abs 1 EO bezieht sich nur auf die Sachentscheidung; sie führt nicht dazu, dass Konformatentscheidungen über das Vorliegen der (internationalen) Zuständigkeit anfechtbar würden. (T3)Auch; Beisatz: Die erweiterte Rechtsmittelzulässigkeit nach Paragraph 402, Absatz eins, EO bezieht sich nur auf die Sachentscheidung; sie führt nicht dazu, dass Konformatentscheidungen über das Vorliegen der (internationalen) Zuständigkeit anfechtbar würden. (T3) Veröff: SZ 2006/141 TE OGH 2006-11-21 4 Ob 202/06v Auch; Beisatz: § 402 Abs 1 EO führt nicht dazu, dass Konformatentscheidungen über das Vorliegen der (internationalen) Zuständigkeit anfechtbar würden. (T4)Auch; Beisatz: Paragraph 402, Absatz eins, EO führt nicht dazu, dass Konformatentscheidungen über das Vorliegen der (internationalen) Zuständigkeit anfechtbar würden. (T4) TE OGH 2007-03-16 6 Ob 43/07b Auch; Beis wie T3; Beisatz: Hier: Zuständigkeit zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung über eine in der Tschechischen Republik gelegene Liegenschaft. (T5) TE OGH 2009-04-21 4 Ob 10/09p Vgl TE OGH 2010-12-02 2 Ob 140/10t Auch; Beisatz: Hier: Verneinung der Verletzung des rechtlichen Gehörs. (T6) Beisatz: Ebenso kann ein in zweiter Instanz verneinter Verfahrensmangel im Revisionsrekursverfahren nicht mehr geltend gemacht werden. (T7) TE OGH 2011-11-30 7 Ob 201/11a Auch; Veröff: SZ 2011/141 TE OGH 2013-12-19 3 Ob 223/13k Beis wie T6 TE OGH 2014-03-19 7 Ob 44/14t Auch; Beisatz: Im Provisorialverfahren ist die Verneinung eines im Rekursverfahren gerügten Nichtigkeitsgrundes nicht weiter anfechtbar. (T8) Beisatz: Dies gilt auch dann, wenn das Gericht zweiter Instanz die Nichtigkeit von Amts wegen geprüft und ‑ wenn auch nur in den Gründen seiner Entscheidung ‑ verneint hat. (T9) TE OGH 2014-06-17 1 Ob 84/14f Vgl auch; nur T1; Beis wie T6; Beis wie T8 TE OGH 2014-07-24 1 Ob 132/14i Auch; nur T1; Beis wie T6 TE OGH 2016-01-27 4 Ob 183/15p Auch; Veröff: SZ 2016/7 TE OGH 2016-06-15 7 Ob 106/16p Vgl TE OGH 2017-06-20 2 Ob 82/17y nur T2; Beis ähnlich wie T3 TE OGH 2017-09-21 7 Ob 143/17f Auch; Beis wie T6 TE OGH 2018-01-23 4 Ob 242/17t nur: § 402 Abs 1 EO nimmt nur die dort genannten Sachentscheidungen von der Konformitätssperre des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO aus. (T10)nur: Paragraph 402, Absatz eins, EO nimmt nur die dort genannten Sachentscheidungen von der Konformitätssperre des Paragraph 528, Absatz 2, Ziffer 2, ZPO aus. (T10) Beisatz: Keine analoge Anwendung von § 402 Abs 1 EO auf Entscheidungen über die (Beschränkung der) Einsicht in bestimmte Aktenstücke. (T11)Beisatz: Keine analoge Anwendung von Paragraph 402, Absatz eins, EO auf Entscheidungen über die (Beschränkung der) Einsicht in bestimmte Aktenstücke. (T11) TE OGH 2018-05-29 4 Ob 241/17w Auch; Beisatz: Konformatsbeschlüsse über die Abweisung eines Antrags auf Aufhebung der einer Vollstreckbarkeitsbestätigung. (T12) TE OGH 2018-10-03 5 Ob 151/18v Auch; nur T10 TE OGH 2020-01-22 7 Ob 202/19k Vgl; nur T2; Beisatz: Hier: Zurückweisung wegen Verspätung des Widerrufs. (T13) TE OGH 2021-07-27 4 Ob 126/21i Beis wie T12 TE OGH 2022-09-23 4 Ob 77/22k Vgl; Beis wie T7 TE OGH 2024-02-13 10 Ob 4/24x vgl; Beisatz nur wie T7 TE OGH 2024-04-17 7 Ob 68/24m TE OGH 2024-04-17 7 Ob 64/24y nur T1; nur T2; Beisatz wie T6; Beisatz wie T7; Beisatz wie T8 Beisatz: Hier: Zurückweisung der Äußerung der Antragsgegnerin aus formellen Gründen (wegen Verspätung). (T14) TE OGH 2025-01-14 10 Ob 1/25g vgl; Beisatz wie T3 TE OGH 2025-05-13 6 Ob 55/25v TE OGH 2025-05-13 1 Ob 27/25i vgl; nur T1; Beisatz wie T8 TE OGH 2025-05-22 4 Ob 28/25h nur T1; Beisatz wie T8 Beisatz: Hier: Nichtigkeit wegen örtlicher Unzuständigkeit. (T15) TE OGH 2025-05-21 7 Ob 34/25p Beisatz wie T1; Beisatz wie T8 TE OGH 2025-02-27 8 Ob 28/25p vgl; Beisatz nur wie T3 TE OGH 2025-05-14 5 Ob 23/25f vgl; nur T1; Beisatz wie T8; Beisatz wie T15 TE OGH 2025-06-03 2 Ob 31/25k vgl; nur T1; Beisatz wie T8 TE OGH 2025-05-13 1 Ob 28/25m nur T1; Beisatz wie T8 TE OGH 2025-09-25 7 Ob 140/25a nur T1; Beisatz nur wie T8 TE OGH 2026-02-20 4 Ob 204/25s Beisatz: Hier: Revisionsrekurs absolut unzulässig gegen einen Konformatsbeschluss, mit dem Rekurse 1) gegen einen deklaratorischen Beschluss, dass die einstweilige Verfügung infolge Ablaufs der Monatsfrist des § 398 EO nicht mehr vollziehbar sei; und 2) gegen einen Beschluss, mit dem die Sicherheitsleistung als verspätet zurückgewiesen wurde. (T16)Beisatz: Hier: Revisionsrekurs absolut unzulässig gegen einen Konformatsbeschluss, mit dem Rekurse 1) gegen einen deklaratorischen Beschluss, dass die einstweilige Verfügung infolge Ablaufs der Monatsfrist des Paragraph 398, EO nicht mehr vollziehbar sei; und 2) gegen einen Beschluss, mit dem die Sicherheitsleistung als verspätet zurückgewiesen wurde. (T16) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1996:RS0097225

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.